Teilzeit: Darauf ist zu achten
Inhaltsverzeichnis
1. Definition: Was bedeutet "Teilzeit" nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz?
3. Arbeitszeit: Wie viele Stunden muss ich pro Woche arbeiten?
5. Teilzeitbeschäftigung: Versicherung
6. Teilzeitjob / Werkstudentenjob und Studium
Definition: Was bedeutet "Teilzeit" nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz?
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) beinhaltet gesetzliche Regelungen zur Zielsetzung, zum allgemeinen Begriff und befristet beschäftigten Arbeitnehmers. Außerdem geht das Gesetz um das Verbot von Diskriminierung und Benachteiligung, sowie um das Verringern und Verlängern der Arbeitszeit. Was die Regelungen genau bedeuten, haben wir in dem Artikel zusammengefasst.
In Teilzeit arbeitet bzw. als teilzeitbeschäftigt gilt laut Gesetz jeder, der eine kürzere Arbeitszeit als vergleichbare Kollegen in Vollzeit hat. Jeder Arbeitnehmer, der seit mehr als sechs Monaten in einem Unternehmen mit mehr als 15 Angestellten arbeitet, hat die Möglichkeit, bei seinem Arbeitgeber eine kürzere Arbeitszeit zu beantragen. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit arbeiteten im August 2012 von insgesamt 29,13 Millionen sozialversicherungspflichtig Berufstätigen in Deutschland über sieben Millionen in Teilzeit. Nach wie vor sind es vor allem Frauen, die ihre Arbeitszeit verringern, um ihre Familie zu unterstützen.
Teilzeit-Modelle
Für Angestellte in Teilzeit gibt es mehrere Methoden, die Arbeitszeit auf die Wochentage zu verteilen: Das klassische Teilzeit-Modell beinhaltet eine Fünf-Tage-Woche, bei der man die einzelnen Arbeitstage um mehrere Stunden verkürzt. Eine flexiblere Variante ist die Verbindung von Arbeitstagen und freien Tagen, die so genannte "Teilzeit Classic Vario". Bei 20 Stunden Wochenarbeitszeit kann man so beispielsweise zwei volle Tage arbeiten und einen weiteren halben Arbeitstag anhängen.
Das Modell "Teilzeit Invest" ist besonders bei Berufstätigen beliebt, die eine Familie gründen, ein Haus bauen oder eine längere Reise machen möchten. Nach dem Motto "Vollzeit arbeiten, Teilzeit verdienen" sparen sie sich einen gewissen Betrag auf einem Arbeitszeitkonto an und können so eine längere Arbeitspause einlegen. Die meisten Arbeitnehmer, die ein solches Sabbatical in Anspruch nehmen, kehren nach ihrer Auszeit motiviert in den Beruf zurück.
Das Blockmodell
Das ähnliche Blockmodell ist auf eine bestimmte Zeit befristete Teilzeitform und kann bis zu sieben Jahre lang sein. In der Regel wird das Blockmodell von Beamten, Tarifbeschäftigten und Lehrkräften in Anspruch genommen. Im gesamten Bewilligungszeitraum gilt die gleiche Teilzeitquote, du erhältst also anteilig die gleiche Bezahlung. Das bedeutet, dass du im ersten Zeitraum (Ansparphase) ganz normal wie immer arbeitest (maximal deine regelmäßige Arbeitszeit). Beamtete müssen in der Zeit mindestens die Hälfte der regulären Arbeitszeit arbeiten. In der zweiten, sogenannten Ermäßigungs- bzw. Freistellungsphase, verringerst du deine ursprüngliche Arbeitszeit und bist zum Beispiel freigestellt. Beide Phasen müssen jeweils mindestens ein halbes Schuljahr lang sein. Aber: Bist du über ein Jahr lang in der Freistellungsphase, kann dein Arbeitsplatz nicht mehr gewährleistet werden. Bei einer Familienpflegezeit im Blockmodell erfolgt die Ermäßigung der Arbeitszeit während der Pflegezeit zu Beginn des Bewilligungszeitraums.
Beispiel: Machst du das Halbjahresmodell, gehst du zwei Schulhalbjahre Vollzeit arbeiten und bist ein Halbjahr freigestellt. Im gesamten Bewilligungszeitraum bekommst du zwei Drittel deines Vollzeit-Gehalts.
Das so genannte Jobsharing ist eine weitere Möglichkeit der Teilzeitarbeit. Zwei Angestellte teilen sich in diesem Modell eine Vollzeitstelle. Persönliche Absprachen machen die Arbeit flexibler und die Mitarbeiter können bequemer ihre Freizeit planen. Ähnliche Vorteile hat das Modell "Teilzeit Team": Gemeinsam stimmen die Mitarbeiter alle Arbeitszeiten ab und können bei Bedarf kurzfristig die Einsatzzeiten ändern. Davon profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Arbeitszeit: Wie viele Stunden muss ich pro Woche arbeiten?
Im Arbeitsvertrag wird festgelegt, wie viele Stunden du in der Woche arbeiten sollst. Meistens arbeiten Teilzeikräfte an zwei bis fünf Tagen in der Woche. Die Stundenanzahl muss hierbei nicht unbedingt insgesamt 20 Stunden betragen. Es können auch 37 oder fünf Stunden pro Woche vereinbart werden. Stehen in deinem Arbeitsvertrag beispielsweise fünf Stunden und du arbeitest doch jede Woche Woche um die 15 Stunden, so hast du Anspruch auf eine Vertragsanpassung. Ist in deinem Vertrag keine Pflicht zu Überstunden vermerkt, musst du diese auch nicht leisten. Nur wenn du dich in dem Vertrag zu einer bestimmten Mindestanzahl an Überstunden verpflichtet hast, musst du diese leisten.
► Wo die Grenze bei Überstunden liegt und wie sie vergütet oder abgebaut werden,
kannst du hier nachlesen.
Oft ist es auch möglich, deine Arbeitszeit im Home Office, also Zuhause, zu verrichten. Diese Arbeitsweise ist beispielsweise ideal, wenn du Zuhause Kinder betreust. Mehr zum Thema Home Office erfährst du hier.
Teilzeit: Urlaub
Ein häufiger Streitpunkt zwischen Teilzeitbeschäftigtem und Arbeitgeber ist der Anspruch auf Urlaub. Laut Bundesurlaubsgesetz haben alle deutschen Arbeitnehmer, die fünf Tage pro Woche arbeiten, Anspruch auf 20 Urlaubstage. Grundsätzlich steht Berufstätigen in Teilzeit die gleiche Anzahl an Urlaubstagen wie Arbeitnehmern in Vollzeit zu, jedoch nur, wenn sie an jedem Arbeitstag der Woche arbeiten. Wer also beispielsweise nur an drei Tagen in der Woche arbeitet, erhält auch weniger Urlaubstage. Mehr zu den allgemeinen Urlaubsregelungen und was du an Feiertragen beachten musst, kannst du hier nachlesen.
Die Urlaubstage lassen sich mit der folgenden Formel berechnen:
Nominale Anzahl der Urlaubstage im Unternehmen x
(tatsächliche Arbeitstage pro Woche / Arbeitstage pro Woche)
Beispiel: Wer an drei Tagen in der Woche acht Stunden arbeitet, hat demnach mindestens Anspruch auf 12 Urlaubstage im Jahr (20 x (3/5)). Fällt ein Arbeitstag eines Teilzeitbeschäftigten auf einen Feiertag, hat er Anspruch auf die Bezahlung der ausgefallenen Arbeitszeit.
► Alles rund um Pausenregelungen, erfährst du hier.
Teilzeitbeschäftigung: Versicherung
Zunächst einmal ist eine Krankenversicherung für jeden Pflicht - ganz egal ob sie privat oder gesetzlich ist.
Doch was ist, wenn du von einer Vollzeitstelle zu einer Teilzeitstelle gewechselt bist? Kannst du trotz Unterschreitung der Versicherungspflicht privat versichert bleiben, oder musst du in die Gesetzliche wechseln? Nein, du kanst weiterhin privat versichert bleiben und zahlst weiterhin die Beiträge. Grund dafür ist die Möglichkeit, sich bei einem Teilzeitjob von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Allerdings darf deine Arbeitszeit NICHT die Hälfte der Arbeitszeit anderer Vollzeit-Kollegen in dem Betrieb überschreiten.
► Möchtest du von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitstelle welchseln?
Hier kannst du mehr zum Thema Änderungsvertrag und Änderungskündigung nachlesen.
► Wie kann ich meine Arbeitszeit kürzen?
Teilzeitjob / Werkstudentenjob und Studium
Auch im Vollzeitstudium musst du jeder Zeit krankenversichert sein. Allerdings bist du nicht mehr familienversichert, wenn du über 450 Euro im Monat verdienst. Das heißt, du musst dich selber versichern und zahlst bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen für die sogenannte Studentenversicherung einen pauschalen Betrag im Monat. Oft beläuft sich der Beitrag auf circa 100 Euro.
Wichtig ist nur, dass du während des Semesters NICHT mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest, da dein Job sonst als Vollzeitjob gilt. Das ist deswegen ein Problem, weil dein Vollzeitstudium IMMER an erster Stelle stehen muss - wie ein "Fulltime-Job" eben. Du darfst nicht zwei Vollzeit-Beschäftigungen gleichzeitig ausführen, da du sonst nicht weiterhin von studentischen Vorteilen, wie der Studentenversicherung, profitieren kannst.
Absolvierst du zurzeit ein Teilzeitstudium, sind andere Dinge zu beachten. So kannst du beispielsweise als unter 25-Jährige/-r bei einer Arbeitszeit von maximal 20 Stunden in der Woche über deine Eltern versichert bleiben. Bist du zwischen 25 und 30 Jahren, musst du die Studentenversicherung einer Krankenkasse in Anspruch nehmen. Bist du über 30 Jahre und Student, gelten die gesetzlichen Arbeitnehmerregeln.
Vorteile und Nachteile von Teilzeitarbeit
✔Berufliche Erfahrungen machen sich gut im Lebenslauf
✔ Flexible Arbeitszeiten
✔Du übernimmst oftmals mehr Verantwortungen als in einem Minijob
✔ bezahlter Urlaub und eventuell Weihnachts- und Urlaubsgeld
✔ Entgeltfortzahlung bei Krankheit
✖ Eventuelle Überforderung (Arbeit, Lernen, Klausuren,
Vor- und Nachbereitung von Seminaren, ...)
Teilzeitjob und Minijob
Grundsätzlich kann man einen Teilzeitjob mit einem Minijob kombinieren. Allerdings dürfen maximal acht Stunden am Tag gearbeitet werden. Laut dem Gesetz dürfen zwar auch bis zu zehn Stunden gearbeitet werden, jedoch darf die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von einem halben Jahr nur acht Stunden betragen. Das heißt, du müsstest die zehn Stunden früher oder später ausgleichen. Wie das am Besten funktioniert, kannst du hier nachlesen. Beachte auch unbedingt die Ruhezeiten zwischen dem Arbeitsende und dem Arbeitsbeginn. Bevor du den Arbeitsvertrag für den zusätzlichen Minijob unterschreibst, musst du dir von deinem Arbeitgeber eine schriftliche Erlaubnis reinholen. Verbieten darf dein Chef den Minijob in der Regel nicht, es sei denn, das Unternehmen steht in direkter Konkurrenz.
Bei einem langfristigen Teilzeitjob in Kombination mit einem weiteren Nebenjob ist jedoch zu beachten, dass du unter dem Strick weniger in die Rentenkassen einbezahlst. Das mag im ersten Moment vielleicht gut klingen, kann aber im weiten Verlauf zu Problemen führen. Am Besten sicherst du dich zusätzlich mit einer privaten Rentenversicherung ab - so gehst du auf Nummer sicher.
Teilzeitjob in und nach der Elternzeit
Einen Teilzeitjob kannst du auch während der Elterzeit ausüben. Maximal 30 Stunden in der Woche sind zugelassen, damit der Anspruch auf Elternzeit bestehen bleibt. Beachte, dass dein Einkommen in der Elternzeit im Bezug auf die Elterngeldzahlung angerechnet wird. Gut zu wissen: Du musst nicht die gesamte Elternzeit arbeiten. Du kannst auch nur zwei Monate in Teilzeit arbeiten.
Möchtest du weiterhin im gleichen Unternehmen arbeiten, musst du deinem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitbeschäftigung informieren. Allerdings gibt es einige Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Zum einen müssen in dem Unternehmen mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt sein - Auszubildene werden nicht mitgezählt. Zum anderen musst du mindestens ein halbes Jahr im Unternehmen tätig sein. Außerdem muss deine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 15 und 30 Stunden liegen.
Nach der Elternzeit steigst du wie gewohnt in deinen Beruf ein. Hast du vor der Elternzeit in Vollzeit gearbeitet, arbeitest du auch nach der Elternzeit in Vollzeit - so wie es im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Allerdings lassen viele Arbeitgeber mit sich reden, wenn du nach der Elternzeit doch lieber (weiterhin) als Teilzeitkraft beschäftigt sein möchtest. Alle vertraglichen Änderungen sollten in jedem Fall schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden.
Teilzeit: Gehaltsrechner
Wie hoch dein brutto / netto Teilzeitgehalt ist, kannst mit einem Teilzeitrechner berechnen. Mit dem Rechner erfährst du auch, wie viele Steuern du zahlen musst bzw. wie viel Prozent von deinem Lohn abgeht.
Hier kommst du einem Teilzeit-Gehaltsrechner
► Hier kommst du unseren zuverlässigen Gehaltstabellen
Staufenbiel Institut