Überstunden: Alle Infos auf einen Blick
Gründe für Überstunden gibt es viele: Urlaubszeiten, Krankheitswellen, Sonderprojekte. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche zu verlängern, solange sich das Ausmaß der Überstunden im rechtlichen Rahmen bewegt.
Überstunden: Gesetzliche Rahmenbedingungen
Beim Thema Überstunden gelten sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gewisse Regeln: Der Arbeitgeber darf Überstunden nur dann verlangen, wenn sie für das Unternehmen notwendig und für den Angestellten gleichzeitig zumutbar sind. In vielen Arbeits- oder Tarifverträgen gibt es zusätzlich Vereinbarungen über ein Höchstmaß an möglichen Überstunden. Wenn der Arbeitnehmer freiwillig Überstunden leistet, muss er es seinem Arbeitgeber mitteilen, da er sonst keinen Anspruch auf Ausgleich hat. Innerhalb von sechs Monaten sollte die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag wieder bei acht Stunden liegen.
Bei Fach- und Führungskräften ergibt sich eine andere Situation: In ihren Verträgen steht häufig, dass Überstunden mit dem zumeist überdurchschnittlich hohen monatlichen Gehalt bereits abgegolten sind. Die genaue Anzahl der Überstunden sollte allerdings ebenfalls im Vertrag angegeben werden.
Überstundenausgleich in der Praxis
Wer konkrete Ideen hat, wie er seine Überstunden abbauen möchte, sollte das möglichst früh mit dem Arbeitgeber besprechen. Andernfalls könnte es zu Streitfällen kommen. Das Gesetz gibt nicht vor, auf welche Weise die Überstunden ausgeglichen werden. Deshalb müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Punkt einigen. Es besteht die Möglichkeit, Überstunden gesondert zu vergüten. Arbeitgeber bevorzugen allerdings meistens den Freizeitausgleich.
Auch die Frage nach einem Zuschlag für Überstunden ist nicht gesetzlich geregelt. In den Arbeitsverträgen finden sich häufig Vereinbarungen über einen Zuschlag von 25 Prozent für Überstunden an Werktagen. Mehr Flexibilität bieten Arbeitszeitkonten wie z.B. das Gleitzeitmodell: Das Unternehmen legt hier so genannte Kernarbeitszeiten fest. Während dieser Zeiten – zum Beispiel von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr – müssen die Angestellten anwesend sein. Die restliche Arbeitszeit – die so genannte Gleitspanne - können sie im Rahmen der festgelegten Stundenanzahl frei gestalten und so Überstunden eigenverantwortlich abbauen. Langfristig gesehen können Arbeitnehmer auf ihren Zeitkonten auch so viele Stunden ansparen, dass sie längere Zeit nicht arbeiten müssen.
Überstunden: Die Realität in Deutschland
Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) leisteten die deutschen Arbeitnehmer im Jahr 2011 etwa 1,4 Milliarden bezahlte Überstunden. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer im Durchschnitt 38,2 Stunden länger arbeitete, als sein Arbeitsvertrag es verlangt.
Unbezahlte Überstunden müssen nicht amtlich angegeben werden. Das macht eine statistische Angabe schwierig. Deshalb werden die unbezahlten Überstunden mit Hilfe des Sozio-Oekonomischen Panel, einer Umfrage in Privathaushalten, hochgerechnet. Die Hochrechnung ergibt, dass die Arbeitnehmer in Deutschland in etwa genauso viele unbezahlte wie bezahlte Überstunden leisten.
Staufenbiel Institut