Uhr zeigt die bisher abgeleistete Arbeitszeit an

Arbeitszeit: Gesetzliche Regelungen in Deutschland

Neben dem Gehalt ist die Arbeitszeit einer der wichtigsten Faktoren, wenn es um die Zufriedenheit von Arbeitnehmern geht. Hier liest du, welche gesetzlichen Regelungen es gibt, was das Jugendschutzgesetz besagt, wie es mit den Pausen aussieht, sowie worauf du achten musst, wenn du deine Arbeitszeit verkürzen oder ändern möchtest.

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Die Arbeitszeit

Wer heute eine Vollzeitstelle übernimmt, muss in Deutschland mit einer Arbeitszeit zwischen 37,5 und höchstens 40 Stunden pro Woche rechnen. Das war jedoch längst nicht immer so: Bis 1860 umfasste eine typische Arbeitswoche bis zu 80 Stunden. Erst 1918 einigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf den Acht-Stunden-Tag. In den folgenden Jahrzehnten kamen weitere Regelungen und Gesetze hinzu. Am 1. Juli 1994 trat das aktuelle Arbeitszeitgesetz in Kraft. Das Arbeitszeitgesetzt (ArbZG) setzt den Rahmen für verschiedene Arbeitszeitmodelle. Wer die gesetzliche Regelung nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es gilt für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende bzw. Lehrlinge. Für führende Angestellte, wie Leiter von öffentlichen Dienststellen oder Oberärzte, gilt das Schutzgesetz nicht. 

Die Arbeitszeit beschreibt allgemein die Dauer der Zeit auf der Arbeit - jedoch ohne Pausen. Die genauen Arbeitszeiten sind im Arbeitsvertrag festgehalten. Die Arbeitszeiterfassung erfolgt oftmals in einer Excel-Tabelle oder online. Dort wird deine absolvierte Arbeitszeit berechnet und ganz einfach auf dein Arbeitszeitkonto überschrieben.

 

Gesetzliche Regelung der Arbeitszeit

Von der Schichtarbeit bis zu den Ruhepausen regelt das Arbeitszeitgesetz die Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer. Es legt fest, dass die werktägliche Arbeitszeit mit einer Höchstgrenze von acht Stunden nicht überschritten werden darf. Das gilt auch für diejenigen, die von Zuhause aus arbeiten (Home-Office). Wenn kurzzeitig mehr Stunden anfallen, müssen sie innerhalb von sechs Monaten mit verkürzten Arbeitstagen verrechnet werden. Für die Verwaltung und den Abbau von Überstunden gibt es verschiedene Modelle. Das so genannte Teilzeitarbeitsgesetz regelt die Bedingungen für vertraglich verringerte Arbeitszeiten, wie zum Beispiel die 20-Stunden-Woche. Hier stellen wir alle Infos zum Thema Teilzeit und typische Teilzeitmodelle vor.

 

Jugendarbeitsschutzgesetz

Bei Kindern und Jugendlichen ab 13 Jahren, darf eine tägliche Arbeitszeit von zwei Stunden nicht überschritten werden - die Arbeit muss von den Eltern befürwortet werden.
Ab 15 Jahren gilt eine maximal 40-Stunden-Woche, also circa acht Stunden am Tag. Dabei ist es egal, ob die Person zur Schule geht, in der Ausbildung ist oder ein Praktikum macht. Die Anfahrtszeit zählt übrigens nicht mit zur Arbeitszeit.
Wirken Kinder bei sozialen Veranstaltungen, wie bei einem Theaterstück oder Schulkonzert mit, so muss vorerst eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden.
Minderjährige müssen nach spätestens viereinhalb Stunden eine Pause machen. Jede Pause muss 15 Minuten andauern, ab viereinhalb Stunden steht eine 30 minütige Pause und ab sechs Stunden eine einstündige Pause an.
Wird eine jugendliche Person zu Sozialstunden verurteilt, müssen diese ohne Ausnahme verrichtet werden. Sobald das 18. Lebensjahr erreicht ist, gilt das Jugendschutzgesetzt nicht mehr.

 

Arbeitszeit: Ruhepausen und Ruhezeiten

Oft kommt die Frage auf, ab wann man zwingend eine Mittagspause machen muss. Das Arbeitszeitgesetz sorgt für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer: Laut diesem Gesetz müssen sie ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden eine Pause von 30 Minuten einlegen. Ab neun Stunden verlängert sich diese Pause auf 45 Minuten. Zwischen dem Ende des alten und dem Beginn des neuen Arbeitstages sorgt eine Ruhezeit von elf Stunden für die nötige Erholung. Unternehmen, die ihre Angestellten an Sonn- und Feiertagen oder in Nachtarbeit beschäftigen, müssen sich ebenfalls an diese Regeln halten.

 

Arbeitszeit: Sonn- und Feiertage, Nachtarbeit

Sonntage und Feiertage müssen laut Arbeitszeitgesetz für Arbeitnehmer grundsätzlich frei sein. Allerdings sind einige Branchen von dieser Regelung ausgenommen: Unter anderem werden Arbeitnehmer in medizinischen Berufen, der Gastronomie, Freizeiteinrichtungen oder der Energie- und Wasserversorgung auch an Wocheneden und vor allem Feiertagen eingesetzt. Auch im Finanzbereich kann es vorkommen, dass Angestellte an Feiertagen größere internationale Zahlungen abwickeln. Arbeitgeber müssen die Feiertagsarbeit innerhalb von acht Wochen durch Ersatzruhetage ausgleichen. Wenn der Arbeitnehmer an einem Sonntag arbeitet, sollte der fehlende freie Tag innerhalb von zwei Wochen nachgeholt werden. Diese Regelung muss auch im Arbeitsvertrag verankert sein.

Wenn Nachtarbeit anfällt, muss der Arbeitgeber den Angestellten entweder mit einem Lohnzuschlag oder mit Freizeitausgleich entschädigen. Laut Gesetz wird die Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr als Nachtarbeit bezeichnet.

 

Arbeitszeit verkürzen oder ändern

Arbeitest du länger als sechs Monate in dem Unternehmen und bist einer von mehr als 15 Mitarbeitern, hast du grundsätzlich Anspruch auf eine Verringerung deiner Arbeitszeit. Jedoch muss dem Arbeitgeber der Antrag mindestens drei Monate vor dem Verkürzungsbeginn schriftlich vorgelegt werden. Außerdem muss er der Arbeitszeitreduzierung bzw. der -änderung zustimmen, sonst gilt dein Antrag nicht. Ist dein Chef damit einverstanden, verlange auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung.

 

Wie wirkt sich die Zeitumstellung aus?

Bei der Umstellung auf die Winterzeit, kann dein Vorgesetzer eine zusätzliche Stunde anweisen, wenn die Arbeit im Schichtrhythmus erfolgt. Grundsätzlich darfst du die acht Stunden nicht überschreiten, jedoch gibt es die Ausnahmeregelung, dass die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden darf. Vorausgesetzt, deine durchschnittliche Arbeitszeit überschreitet innerhalb des Monats nicht die täglichen acht Stunden, das heißt, du müsstest die Überstunden an einem anderen Tag "abfeiern".
Allerdings darf dein Arbeitgeber keine Nacharbeitung der wegfallenden Stunde verlangen, wenn auf die Sommerzeit umgestellt wurde.

 

Zählt eine Geschäftsreise zur reinen Arbeitszeit?

Bei einer Dienstreise während der regulären Arbeitszeit, verstößt du normalerweise nicht gegen das Arbeitszeitgesetz, wenn du insgesamt acht Stunden arbeitest und ausreichend Pause machst. Jedoch ist vorher abzuklären, welcher Teil der Geschäftsreise zur Arbeitszeit zählt.
Bist du an einem Wochenende auf Geschäftsreise, musst du darauf achten, dass du deine verpflichteten Ruhezeiten einhältst. So musst du, auch wenn du sonntags geschäftlich unterwegs bist, im Anschluss mindestens elf Stunden Pause haben. Zudem hast du Anspruch auf einen Ersatzruhetag, wenn du an einem Sonntag beruflich eingespannt warst. Dieser muss spätestens nach zwei Wochen eingelegt werden.

Auch die Fahrzeit gilt in der Regel als Arbeitszeit. Jedoch ist dabei die Beanspruchungstheorie zu beachten. Die Theorie spricht dann zu, wenn du beispielsweise selber mit dem Auto fahren musst. Aber auch wenn du im Taxi/Zug bist und Telefonate führst oder über dein Diensthandy für deine Kollegen erreichbar bist.

 

Mutterschutz und Elternzeit

In der Schwangerschaft dürfen Frauen nicht über achteinhalb Stunden am Tag arbeiten. Nachtarbeit ist nur noch begrenzt und in ausgewählten Branchen zulässig. Theoretisch darfst du auch während der Elternzeit arbeiten. Die maximale Arbeitszeit beträgt wöchentlich 30 Stunden.


Staufenbiel Institut

Janaka Dharmasena/shutterstock.com

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