Geldwerter Vorteil: Extras vom Chef
Das verbilligte Kantinenessen gehört dazu. Der privat genutzte Firmenwagen ebenso und auch die Dienstwohnung. Sie alle sind geldwerte Vorteile, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern zukommen lassen kann. Per Definition ist ein geldwerter Vorteil alles, was nicht als Geld, sondern als Sachleistung vom Arbeitgeber getragen wird und dem Arbeitnehmer auch privat zugutekommt. Aber hier gibt es Unterschiede.
Freigrenzen beachten
Solche Zusatz- und Sachleistungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Denn das Einkommensteuergesetz bewertet sie als Einnahme wie eine Geldzahlung. Somit sind sie Teil des zu versteuernden Einkommens. Allerdings gibt es je nach Zusatzleistung bestimmte Freigrenzen oder pauschale Steuersätze.
Klassiker unter den geldwerten Vorteilen sind der Dienstwagen oder Essensgutscheine. Weit verbreitet sind mittlerweile Firmenhandys, häufig können sie auch privat genutzt werden. Eine weitere Zusatzleistung stellen Mitarbeiterrabatte dar. In diesem Fall gewährt das Unternehmen aus seiner eigenen Produkt- oder Dienstleistungspalette spezielle Vergünstigungen für seine Mitarbeiter. Das können vergünstigte Hotelzimmer für Hotelangestellte sein oder kostenlose Flüge für Mitarbeiter von Luftfahrtgesellschaften. Der Gesetzgeber verlangt auf diese Zuschüsse keine Steuern, solange sie den jährlichen Rabattfreibetrag von 1.080 Euro nicht übersteigen.
Geldwerter Vorteil: vom Tankgutschein bis zum Arbeitgeberdarlehen
Bei Sachgeschenken und Warengutscheinen wie etwa Tankgutscheinen gilt eine monatliche Obergrenze von 44 Euro, wenn es einen persönlichen Anlass gibt, sind es 60 Euro. Übersteigt der gewährte Zuschuss diesen Wert, muss der Mitarbeiter den geldwerten Vorteil komplett versteuern und nicht nur den Betrag oberhalb des Grenzwertes.
Weitere Extras vom Chef sind:
- Erholungsbeihilfen
- IT-Geräte
- zinsgünstige Darlehen (Arbeitgeberkredite)
Selbst wenn Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil versteuern müssen, lohnen sich die Zuschüsse vom Chef in den meisten Fällen. Schließlich bleibt von einer Gehaltserhöhung nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben meist weniger als die Hälfte übrig. Der Nettonutzen bei einer Sachleistung ist hingegen für den Mitarbeiter meist größer. Und: Der Arbeitgeber muss auf viele Extras keine Abgaben für Lohnsteuer und Sozialversicherung zahlen – eine Win-win-Situation.
Markus Gerharz, Redaktion