Mann liest sich seinen neuen Arbeitsvertrag durch

Das solltest du beim Arbeitsvertrag beachten

Der Arbeitsvertrag regelt die wichtigsten Bedingungen deines Jobs. Wir geben Tipps, was ein Arbeitsvertrag klären sollte und worauf du achten solltest, bevor du unterschreibst.

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Augen auf beim Arbeitsvertrag 

Bei aller Freude über den neuen Job solltest du den Arbeitsvertrag nicht voreilig unterschreiben, sondern vorher genau prüfen, was drinsteht. "Ein guter Arbeitsvertrag gestaltet nicht nur das funktionierende Arbeitsverhältnis, er sieht vor allem auch die Regeln für den Streitfall vor", erklärt Michael Felser, Arbeitsrechtsexperte in Brühl. Ein Arbeitsvertrag ist spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen und von beiden Parteien zu unterzeichnen. Üblich ist, alle Punkte aufzunehmen, die im Laufe des Arbeitsverhältnisses von Bedeutung sein können.

 

Wann gilt ein Tarifvertrag?

Unabhängig davon, ob es sich um einen unbefristeten oder einen befristeten Arbeitsvertrag handelt - beim Einzelarbeitsvertrag besteht weitgehende Gestaltungsfreiheit, die jedoch von vorrangigen Gesetzen und Tarifverträgen eingeschränkt wird. Vertragsklauseln, welche die gesetzlichen Mindeststandards nicht erfüllen, sind nichtig, auch wenn sie von beiden Seiten unterschrieben wurden. Wird ein Sachverhalt in verschiedenen Ebenen geregelt, so kommt die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung zum Tragen.

Gilt für dein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag, sind die Mindeststandards beispielsweise bei Vergütung, Kündigungsfristen, Urlaub und Arbeitszeiten klar geregelt. Der Tarifvertrag wird zwischen dem jeweiligen Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft vereinbart. Er gilt, wenn dein Arbeitgeber Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband ist und du in der betreffenden Gewerkschaft. Die Gültigkeit eines Tarifvertrages kann jedoch auch einzelvertraglich festgelegt werden. Dazu muss er in deinem Arbeitsvertrag explizit genannt und für geltend erklärt werden.

 

Gehalt

Ein Punkt, der wohl auf Anhieb Aufmerksamkeit weckt, ist das Gehalt. "Wichtig ist, dass nicht nur die vereinbarte Vergütung, sondern auch eine etwaige Erhöhung nach Ende der Probezeit oder eine Anpassung an steigende Lebenshaltungskosten schriftlich fixiert ist", sagt Stefan Kramer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Automatisch steigt das Gehalt nur bei tariflich geregelten Verträgen. Bei Verweis auf ein tarifliches Gehalt sollte unbedingt die Eingruppierung genannt werden.

 

Überstundenregelungen

Auch sollte klar geregelt sein, wann du dazu verpflichtet bist, Überstunden zu machen und ob sie zusätzlich vergütet werden. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche zu verlängern, solange sich das Ausmaß der Überstunden im rechtlichen Rahmen bewegt. In vielen Arbeitsverträgen steht, dass Überstunden mit dem monatlichen Gehalt bereits abgegolten sind. Die genaue Anzahl der Überstunden sollte allerdings ebenfalls im Vertrag angegeben werden. Auch sollte klar geregelt sein, ob Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden können und in welchem Rahmen das vorgesehen ist.

 

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Aufgaben präzise formulieren

Neben der Gehaltsvereinbarung ist die Beschreibung der Tätigkeit Hauptbestandteil eines Arbeitsvertrages. Oft wird auf die Formulierung der Aufgaben, weniger Wert gelegt, doch das kann zu Problemen führen. Denn je verschwommener das Aufgabengebiet festgehalten ist, umso vielfältiger sind die Aufgaben, die dir übertragen werden können. Je genauer Berufsbezeichnung und Tätigkeit dagegen umschrieben sind, desto eher kannst du Tätigkeiten ablehnen, die nicht deiner Qualifikation entsprechen oder gar geringer bezahlt sind.

 

Wie viel Urlaub steht mir zu?

Nicht nur Leistung und Lohn, auch Erholung ist Teil des Arbeitsverhältnisses – und darauf hast du einen gesetzlich Anspruch. Sofern Tarif- oder Arbeitsvertrag nicht eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung vorgesehen ist, ist der Urlaub durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt: Nach einer Wartezeit von sechs Monaten stehen dir 24 Werktage zu. Ist die Wartezeit nicht im selben Jahr zu erfüllen, weil du die Stelle beispielsweise zum ersten September angetreten hast, so hast du Anspruch auf Teilurlaub - für jeden Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Dabei muss der Urlaub zusammenhängend gewährt werden. Minimum ist ein Block von zwei Wochen. Um sicherzugehen, dass dein Urlaubsanspruch nicht am Ende des Jahres verfällt, solltest du die Übertragung des Resturlaubs vereinbaren.

 

Probezeit und Kündigungsfristen

Ebenfalls klar geregelt werden sollte die Dauer der Probezeit, während der das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann. Nach sechs Monaten tritt in Betrieben mit mehr als fünf festangestellten Vollzeitmitarbeitern der Kündigungsschutz ein - unabhängig von der Probezeit. Und damit sind wir auch schon bei einem weiteren entscheidenden Punkt, den du in deinem Arbeitsvertrag beachten solltest: die Kündigungsfristen. Auch die sollten klar benannt sein, vor allem bei befristeten Verträgen. Denn eine befristete Anstellung kannst du nur dann vorzeitig kündigen, wenn dir das vertraglich erlaubt ist.

Insgesamt gilt, je genauer jeder Einzelfall vertraglich geregelt ist, desto besser: "Präzise Formulierungen helfen, unerwünschte Überraschungen auszuschließen", sagt Anwalt Stefan Kramer - und der weiß schließlich, wovon er spricht.

 

Wie funktionieren Änderungen im Arbeitsvertrag?

Wenn Änderungen in einem bereits bestehenden Arbeitsvertrag vorgenommen werden sollen, müssen beide Seiten, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, damit einverstanden sein. Wenn eine Partei nicht einverstanden ist, bleibt es beim ursprünglichen Vertrag. Sind alle mit den Änderungen einverstanden, kann der Arbeitsvertrag auch nachträglich noch geändert werden.

 

Arbeitsvertrag für Minijob, Nebenjob oder Aushilfe

Bei einer geringfügigen Beschäftigung darfst du nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Außerdem gilt hier der gesetzliche Mindestlohn, der zur Zeit bei 9,19 Euro liegt. Im Arbeitsvertrag ist das Gehalt dann meist als Stundenlohn angegeben. Ein geringerer Stundenlohn als der Mindestlohn ist nicht zulässig.

 

Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag wirksam?

Ja, der Arbeitsvertrag kann tatsächlich auch in mündlicher Form geschlossen werden, da ein Arbeitsvertrag formfrei ist. Trotzdem ist es empfehlenswert, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen. Denn im Zweifel kann der Inhalt und die Regelungen eines mündlichen Vertrages nicht nachgewiesen werden. In diesem Fall gelten dann die gesetzlichen Regelungen. Hat dir dein Arbeitgeber also zum Beispiel 40 Tage Urlaub im Jahr versprochen, musst du dies im Zweifel nachweisen können, ansonsten gilt der gesetzliche Mindestanspruch von 24 Tagen. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist ein mündlicher Vertrag nicht möglich, in diesem Fall bedarf es immer der Schriftform.

 

Checkliste Arbeitsvertrag

Grundsätzlich muss der Arbeitsvertrag keiner bestimmten Form entsprechen. Trotzdem solltest du darauf achten, dass die gesetzlichen Mindestbedingungen eingehalten sind:

  • Definition der Tätigkeit und Stellung des Arbeitnehmers in der betrieblichen Organisation
  • Festlegung des Eintrittstermins und Länge der Probezeit
  • Festlegung des Gehalts und des Zahlungsmodus
  • Schriftliche Fixierung über die Erhöhung der Bezüge z.B. nach der Probezeit
  • Nennung der wöchentlichen Arbeitszeit und Vergütung der Überstunden
  • Schriftliche Fixierung von Nebenleistungen, wie z.B. Prämien, Nutzung des Firmenwagens, etc.
  • Fixierung des Urlaubsanspruchs
  • Feste Regelungen für Nebentätigkeiten
  • Orientierung der Kündigungsfristen an tarifvertraglichen Regelungen und am Kündigungsschutzgesetz
  • Schriftliche Fixierung von Weihnachtsgeld (zusätzliche Leistung, die im Ermessen des Arbeitgebers liegt) oder 13. Monatsgehalt
  • Keine zu enge Formulierung der Geheimhaltungspflichten (kann zu Nachteilen bei einem anderem Arbeitgeber führen)

 

Hier findest du eine kostenlose Muster Vorlage zum Download für den Arbeitsvertrag: 

Staufenbiel Institut Leitfaden:


Musterarbeitsvertrag

 

 

Arbeitsvertrag

 

zwischen

 

der Gute Arbeitgeber GmbH,

vertreten durch Markus Mustermann,

Arbeiter-Allee 1, 53773 Hennef

Arbeitgeber

und

 

Frau Birgit Beispiel,

Gartenweg 3,

53773 Hennef

Arbeitnehmer

 

 

 

1. Tätigkeitsbereich

(Arbeitnehmer/in) wird als (Berufsbezeichnung) eingestellt. Der/die Mitarbeiter/in ist

verpflichtet, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, soweit sie im Betriebsablauf

anfallen.

 

2. Beginn der Arbeit/Probezeit

Das Arbeitsverhältnis beginnt am (Datum) und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Da

in der Probezeit - längstens für die Dauer von sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses - das

Kündigungsschutzgesetz nicht zur Anwendung kommt, ist eine erleichterte Kündigung

möglich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen.

 

3. Lohn

Für den Tätigkeitsbereich wird zurzeit folgende betriebsübliche Vergütung (Lohn/Gehalt)

gezahlt: (Betrag) Euro brutto pro (Stunde/Woche/Monat)

 

4. Arbeitszeit

Die Arbeitszeit richtet sich nach den üblicherweise im Betrieb festgesetzten Zeiten, von

(Arbeitsbeginn) bis (Arbeitsende). Dies entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von

(Stunden). Überstunden werden mit (Betrag) Euro brutto pro (Stunde) vergütet.

 

5. Arbeitsfähigkeit

(Arbeitnehmer/in) versichert, arbeitsfähig zu sein und nicht den Bestimmungen des

Schwerbehindertengesetzes zu unterliegen.

 

6. Nebenbeschäftigung

Nebentätigkeiten sind dem Betrieb mitzuteilen.

 

7. Urlaub

Der Urlaub richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Anspruch auf erstmaligen

Urlaubsantritt besteht nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit. Der gesetzliche

Jahresurlaub beträgt derzeit 24 Werktage bei einer sechstägigen Arbeitswoche. Die Firma

gewährt einen betriebsüblichen Jahresurlaub von (Zahl) Werktagen/Arbeitstagen.

 

8. Arbeitsverhinderung

Ist der/die Mitarbeiter/in verhindert, ist der Betrieb unverzüglich zu informieren. Bei Krankheit

ist außerdem eine ärztliche Bescheinigung ab dem vierten Arbeitstag vorzulegen; dies gilt

auch, wenn die Krankheit weniger als vier Tage dauert und der Arbeitgeber dies wünscht.

 

9. Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt beiderseitig vier Wochen zum 15. oder zum Ende

eines Kalendermonats. Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die

Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Unternehmen oder Betrieb

 

zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats

fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats

acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats

(Beschäftigungszeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, werden nicht

berechnet).

Die Frist beginnt mit dem folgenden Tag zu laufen, nach dem die Kündigung zugegangen ist.

Zwischen Ihnen und den Arbeitnehmern kann einzelvertraglich eine längere als die

gesetzliche oder tarifvertragliche Kündigungsfrist vereinbart werden.

 

10. Vertragsbruch/Abschlussklausel/Vertragsänderung

Für den Fall eines Vertragsbruches hat der Mitarbeiter dem Betrieb eine Vertragsstrafe in

Höhe von 30% des monatlichen Bruttolohnes zu zahlen. Alle Ansprüche aus dem

Arbeitsverhältnis müssen innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden.

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

11. Sonstige Vereinbarungen

 

 

 

 

_____________________

(Ort/Datum)

 

 

 

 

 

________________________________

(Arbeitgeber/in) (Unterschrift)

 

 

 

 

 

________________________________

(Mitarbeiter/in) (Unterschrift)


Annette Kamps, Redakteurin

Independenz/Shutterstock.com

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