Versicherung im Praktikum: Was du zahlen musst – und was nicht
Inhaltsverzeichnis
1. Krankenversicherung ist Pflicht
2. Was zahle ich im freiwilligen Praktikum?
3. Versicherungen im Pflichtpraktikum
4. Sonderfall: Freiwilliges Vor- oder Nachpraktikum
5. Versicherung während des Auslandaufenthalts
Krankenversicherung ist Pflicht
Wenn es um Versicherungen während des Praktikums geht, unterscheidet man zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika. Ob du sozialversicherungspflichtig bist, also in die Pflege- und Krankenversicherung sowie in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen musst, hängt auch von deinem Alter, der Dauer des Praktikums und deinem Status als Student ab. Denn: Bist du 25 Jahre oder älter, musst du dich in Deutschland während eines Praktikums selbst versichern. Der Krankenversicherungs-Beitrag liegt bei ungefähr 80 bis 100 Euro pro Monat, wenn du Schüler oder Student bist. Aber mach' dir eins klar: Ohne Krankenversicherung läuft bei einem Praktikum nichts. Welche kleinen Aufgaben du erledigen musst, damit du einen richtigen und gültigen Krankenversicherungsschutz hast, zeigen wir dir jetzt!
Was zahle ich im freiwilligen Praktikum?
Am einfachsten ist die Lage, wenn du während der Semesterferien ein freiwilliges Praktikum machst, das nicht länger als zwei Monate dauert. Dann musst du dich um nichts kümmern - auch nicht um die Krankenversicherung. Es sei denn, du verdienst mehr als 400 Euro im Monat oder bist 25 Jahre bzw. älter.
Für freiwillige Praktika während des Studiums gilt folgendes: Solange du nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienst, gilt das Praktikum als Minijob und ist für dich versicherungsfrei. Dein Arbeitgeber muss jedoch die Pauschalbeiträge für die Kranken- und Rentenversicherung zahlen, wenn du gesetzlich versichert bist. Du finanzierst nur die Differenz zum Beitragssatz der Rentenversicherung – seit 2015 sind das 3,7 Prozent. Als Minijobber kannst du dich auf Antrag von der Rentenversicherung befreien lassen. Ob das Sinn macht, ist aber fraglich: Denn wer weniger einzahlt, bekommt später auch weniger raus. Verdienst du zwischen 451 und 850 Euro im Monat, gilt die Gleitzonenregelung: Dadurch zahlst du als Arbeitnehmer einen geringeren Anteil an der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Höhe des Arbeitnehmeranteils steigt mit deinem Gehalt. Verdienst du mehr als 850 Euro, werden die Sozialversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen.
Machst du nach deinem Studium ein freiwilliges Praktikum ohne Entgelt, besteht eine Versicherungspflicht - auch wenn du kein Geld verdienst. Bist du unter 25 Jahre, kannst du weiterhin über deine Eltern versichert bleiben. Hast du das 25. Lebensjahr bereits überschritten, musst du für deine eigene Krankenversicherung aufkommen. Dein Arbeitgeber bezahlt einen pauschalen Teil deiner Versicherung.
Bekommst du bei deinem freiwilligen Praktikum nach deinem Abschluss ein kleines Taschengeld, musst in jedem Fall ein Krankenversicherungsschutz bestehen. Verdienst du unter 450 Euro, zahlt dein Arbeitgeber einen Pauschalbetrag an deine Krankenkasse. Bekommst du einen Lohn von über 450 Euro, wird der Pflichtbetrag anteilig von dir und deinem Arbeitgeber übernommen. Die 450 Euro-Grenze greift ebenfalls bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Dieser Betrag teilst du dir mit deinem Arbeitgeber.
Versicherungen im Pflichtpraktikum
Handelt es sich bei deinem Praktikum um ein Pflichtpraktikum während des Studiums, sind deine Einkünfte sozialversicherungsfrei. Auch in die Rentenversicherung zahlst du nicht ein. Du bezahlst aber Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, sobald du mehr als 405 Euro im Monat verdienst. Dein Alter spielt bei der Krankenversicherung im Zwischenpraktikum ebenfalls eine Rolle: Bis 25 kannst du dich kostenlos über die Familienversicherung absichern – zumindest solange du noch studierst oder in einer anderen Ausbildung steckst. Danach musst du eine eigene Versicherung abschließen.
Anders sieht es bei Pflichtpraktika vor dem Studium aus, wenn du noch nicht immatrikuliert bist. In diesem Fall müssen Praktikanten in die Sozialversicherung einzahlen. Wie viel, hängt vom Gehalt ab. Verdienst du nichts, hoffen wir, dass du familienversichert bist: Denn ansonsten zahlst du deine Beiträge für die Krankenversicherung im Praktikum komplett alleine. Wenn du weniger als 325 Euro verdienst, übernimmt dein Arbeitgeber. Bekommst du ein Gehalt von mehr als 325 Euro, teilt ihr euch die Versicherungsbeiträge; für dich kommt allerdings noch der einkommensabhängige Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung oben drauf. Um Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung musst du dich nur kümmern, wenn du mehr als 325 Euro verdienst. In diesem Fall teilst du dir die Beiträge mit deinem Arbeitgeber. Verdienst du weniger, zahlt er komplett.
Sonderfall: Freiwilliges Vor- oder Nachpraktikum:
Als Student bist du von der Sozialversicherung befreit. Wenn du jedoch vor oder nach dem Studium ein freiwilliges Praktikum absolvierst, bist du grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Jedoch gelten auch hier die Regelungen für:
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kurzfristige Beschäftigungen: Arbeitest du weniger als zwei Monate am Stück oder 50 Tage im Jahr, bist du von der Sozialversicherung befreit.
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geringfügige Entlohnung: Verdienst du weniger als 450 Euro, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag.
Versicherung während des Auslandaufenthalts
Machst du ein Praktikum im Ausland (EU und EU-Ausland), musst du über deine gesetzliche oder private Krankenversicherung versichert sein. Dennoch empfiehlt es sich, zusätzlich eine private Auslandsversicherung abzuschließen, damit du auch in jedem Krankheitsfall ausreichend versichert bist. Auch eine private Unfallversicherung ist von Vorteil, damit du auch am anderen Ende der Welt versichert bist. Um nicht alles einzeln buchen zu müssen, werden Auslands-Versicherungen angeboten, die eine Reise-, Unfall- und Haftpflichtversicherung beinhalten.
Versicherung im Schülerpraktikum
Während eines Schülerpraktikums, ist man erstmal über die Eltern familienversichert. Das gilt auch für die Krankenversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung.
Mach dir keine Sorgen: Für die Versicherung spielt es keine Rolle, ob du Geld für das Praktikum bekommst oder nicht. Zusätzliche Kosten kommen in der Regel nicht auf dich zu.
Unfall- und Haftpflichtversicherung im Praktikum
Während des Praktikums bist du automatisch gesetzlich über deinen Arbeitgeber unfallversichert, du musst dich also um nichts kümmern. Was die Haftpflichtversicherung angeht, solltest du klären, ob du über deinen Arbeitgeber versichert bist oder deine eigene Haftpflichtversicherung greift. Häufig sind Studenten ohnehin noch über ihre Eltern mitversichert, wenn sie beispielsweise ein Praktikum während des Studiums oder nach dem Studienabschluss machen. Ob das bei dir der Fall ist, solltest du vorm Praktikum klären und im Zweifelsfall lieber noch eine private Studenten-Haftpflichtversicherung für dich abschließen. Sie kostet nicht viel, kann dich aber vor großen Kosten bewahren, wenn tatsächlich mal etwas kaputt geht – und das nicht nur im Praktikum.
Staufenbiel Institut