Sabbatical – Was ist bei der Auszeit vom Job zu beachten?
Ein Sabbatjahr ist keine Ad-hoc-Entscheidung, sondern will sorgfältig geplant sein. Schließlich gilt es den Arbeitgeber zu überzeugen, die geplanten Aktivitäten zu organisieren und finanzielle Fragen zu klären. Je nach Sabbatical-Modell und vorgeleisteter Arbeit muss man sich zudem erst ein zeitliches oder finanzielles Polster erarbeiten. Ein Jahr Vorbereitungszeit sollte man also einplanen.
Größere Unternehmen sind auf Sabbaticals eingestellt
Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit. Einen Anspruch auf eine Auszeit gibt es jedoch - mit Ausnahme spezieller Regeln für Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst - nicht. Dennoch muss nicht jeder mit Wunsch nach einem Sabbatical Lehrer oder Polizist werden. Schließlich kann ein Sabbatical-Anspruch auch auf vertraglicher Ebene bestehen bzw. entstehen. Grundlage dafür ist neben dem Arbeitsvertrag in der Regel eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag. Gerade größere Unternehmen bieten zunehmend Sabbatical-Modelle auf diese Weisen an. Zwar sind die nicht immer gleich ein ganzes Jahr lang, sondern dauern manchmal neun, sechs oder auch nur drei Monate. Doch immerhin sind damit Ansätze vorhanden, die sich Mitarbeiter der meisten anderen Unternehmen erst noch erarbeiten müssen: Denn nach wie vor sind Sabbatical-Angebote in neun von zehn Unternehmen Fehlanzeige.
Sabbatical-Modelle: Krankenversicherung und Arbeitsrecht
Unbezahlter Sonderurlaub
Die einfachste Form, ein Sabbatical zu ermöglichen, ist unbezahlter Sonderurlaub. Dazu bedarf es nur eines Änderungsvertrags zum Arbeitsverhältnis. Bevor man sich für eine unbezahlte Auszeit entscheidet, sollte man aber sich über Folgendes klar sein: Privat Krankenversicherte verlieren in der Regel den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer Krankenversicherung. Abstriche drohen daneben auch gesetzlich Krankenversicherten. Dauert eine unbezahlte Freistellung länger als einen Monat, muss der Arbeitgeber für sie keine Sozialversicherungsbeiträge mehr entrichten und den Arbeitnehmer bei der Einzugsstelle abmelden. Ungeachtet dessen müssen sich auch freigestellte Beschäftigte kranken- und pflegeversichern. Gerade wer eine längere Auszeit in einem Land außerhalb der EU und einigen weiteren europäischen Staaten verbringen will, sollte zum eigenen Schutz einen teureren Auslandskrankenschutz einplanen.
Von anderen Sozialversicherungsarten wie der Renten- und Arbeitslosenversicherung kann man sich freistellen lassen. Dennoch kann auch eine freiwillige Rentenversicherung sinnvoll sein, um keine Anrechnungszeiten zu verlieren. Denn hier zählt jeder Monat und im schlechtesten Fall können später Ansprüche auf eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente verfallen.
Fazit: Das unbezahlte Sabbatical ist einfacher zu vereinbaren, kommt aber teurer als gedacht.
Das Teilzeitmodell
Ein weiteres weitverbreitetes Sabbatical-Modell ist das Teilzeitmodell. Als Beschäftigter vereinbart man dazu vor Beginn des Sabbaticals eine Teilzeitbeschäftigung, arbeitet aber für entsprechend niedrigeres Gehalt in Vollzeit weiter. Den in der Ansparphase einbehaltenen Lohn zahlt der Arbeitgeber später in der Freistellungsphase aus. Voraussetzung für die Anwendung des Teilzeitgesetzes ist allerdings eine Betriebsgröße von 15 Mitarbeitern und eine bisherige Beschäftigung von mindestens sechs Monaten. Aus betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber den Teilzeitanspruch ablehnen.
Fazit: Das Teilzeitmodell ist mit finanziellen Einbußen während der Ansparphase verbunden. Dafür erhält man im Sabbatical finanzielle Mittel und ist darüber hinaus weiter sozial versichert.
Das Ansparmodell mit Zeitkonto
Eine ähnliche Möglichkeit des Ansparens ist eine Zeit lang mehr zu arbeiten: Die über die unveränderte Arbeitszeit hinaus geleisteten Überstunden wandern auf ein sogenanntes Zeitwertkonto. Bei der Mehrarbeit ist jedoch das für Arbeitnehmer geltende Arbeitszeitgesetz zu beachten. Mehr als zehn Stunden am Tag dürfen es nicht sein und auch der Zeitraum der Mehrarbeit ist begrenzt. Das Ansparen kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund kann man versuchen, weitere Zeiten anzusparen, indem man etwa das Gehalt reduziert und auf die Auszahlung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Gratifikationen verzichtet. Außerdem lassen sich Urlaubstage und eine eventuell bereits vorhandene Überstundenzahl auf das Zeitwertkonto einbringen.
Fazit: Das Ansparmodell ist eine Alternative zum Teilzeitmodell, die in der Regel einen geringeren Verzicht in der Ansparphase erfordert. Vorteil ist auch hier eine bessere Absicherung des Sabbaticals in finanzieller und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht.
Sabbatical Regelung nach der Rückkehr
Bei aller Freude über die Auszeit, sollte auch der Wiedereinstieg geregelt sein. Wer seinen alten Job nicht verlieren will, sollte unbedingt einen Rückkehranspruch in die alte Position und ein Verbot betriebsbedingter Kündigung mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Schließlich kann das Unternehmen während des Sabbaticals in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Damit das bei Teilzeit- und Ansparmodellen angesparte Guthaben dadurch nicht in Gefahr gerät, sollte eine insolvenzrechtliche Absicherung auf keinen Fall fehlen. Um sich zu guter Letzt auch noch gegen einen gesundheitsbedingten vorzeitigen Abbruch des Sabbaticals abzusichern, kann man eine für diesen Fall geltende Verlängerungsoption vereinbaren.
Staufenbiel Institut