Zeugnisformulierungen im Klartext
1. Leistungsbeurteilungen
- Sehr gut: Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
- Sehr gut bis gut: Stets zu unserer vollen zufriedenheit
- Gut: Zu unserer vollsten Zufriedenheit
- Befriedigend: Zu unserer vollen Zufriedenheit
- Ausreichend: Zu unserer Zufriedenheit
- Mangelhaft: Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit
- Ungenügend: Er/Sie hat sich bemüht, die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen
Notenvergabe*:
(* Bitte beachte, dass eine exakte Bewertung nur über ein komplettes Arbeitszeugnis erfolgen kann)
Sehr gut:
„seine Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden“
„arbeitete stets zuverlässig und genau“
„das Verhältnis zu zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war stets einwandfrei“
„hat vereinbarte Ziele selbst unter schwierigsten Bedingungen zumeist noch übertroffen“
„neue Situationen stets sehr gut und sicher meisterte“
„wir sind mit ihren/seinen Leistungen außerordentlich zufrieden“
„seine Arbeitseinstellung war ausgezeichnet“
Gut:
„er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen“
„erledigte Aufgaben stets selbstständig mit großer Sorgfalt und Genauigkeit“
„zeigte Engagement und Initiative“
„war stets aufgeschlossen und freundlich“
„das Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war einwandfrei“
Ausreichend:
„er hat unseren Erwartungen entsprochen“
„erledigte zugeteilte Aufgaben zu unserer Zufriedenheit“
„das Verhalten zu Vorgesetzten war einwandfrei“
„arbeitete sorgfältig und genau“
Mangelhaft:
„er hatte Gelegenheit, alle innerhalb der Abteilung zu erledigenden Arbeiten kennen zu lernen“
„entsprach im Allgemeinen den Anforderungen“
„zeigte nach Anleitung Fleiß und Ehrgeiz“
„sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war angemessen“
Ungenügend:
„er hat nach Kräften versucht, die Leistungen zu erbringen, die wir an diesem Arbeitsplatz fordern müssen“
„war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht“
„Das persönliche Verhalten war im Wesentlichen tadellos“
„er zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse“
2. Sozialverhalten
- Im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war er/sie stets zuvorkommend, freundlich und korrekt = ein in jeder Hinsicht angenehmer Mitarbeiter
- Im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war er/sie stets freundlich und korrekt = ein freundlicher und korrekter Mitarbeiter
- Im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war er/sie korrekt = korrekt, aber nicht beliebt
- Das Verhalten war ohne Tadel = eine klare Abwertung
- Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei = unangemessener Alkoholkonsum
Notenvergabe*
(*Bitte beachte, dass eine exakte Bewertung nur über ein komplettes Arbeitszeugnis erfolgen kann.)
Sehr gut
„er wurde wegen seines freundlichen Wesens und seiner kollegialen Haltung bei Vorgesetzten und Mitarbeitern sehr geschätzt“
Gut
„sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei“
Befriedigend
„seine Zusammenarbeit mit Kollegen und Mitarbeitern war gut“
Ausreichend
„sein persönliches Verhalten war insgesamt einwandfrei“
Mangelhaft
„er war stets um ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten bemüht“
Ungenügend
„er hatte zu seinen Mitarbeitern ein weit besseres Verhältnis als zu seinen Vorgesetzten“
3. Weitere klassische Bewertungen
Er/Sie machte sich mit großem Elan an die ihm/ihr übertragenen Aufgaben = eine chaotische Arbeitsweise
Er/Sie war tüchtig und stets in der Lage, seine/ihre Meinung zu vertreten = Er/Sie kann keinerlei Kritik einstecken.
Durch seine/ihre Pünktlichkeit war er/sie ein gutes Beispiel = Mehr als Pünktlichkeit war aber nicht drin.
Wir wünschen ihm/ihr alles Gute und Gesundheit = Ich habe mehr Krankmeldungen als erledigte Arbeit zu Gesicht bekommen.
4. Schlussformulierung
Die Schlussformel rundet das Zeugnis ab. Mit ihr steht oder fällt ein Zeugnis. Die Schlussformel besteht in der Regel aus zwei Teilen: dem Ausstellungsgrund und dem „Bedauernsformel, Dank und Zukunftswünsche“-Teil. Wir zeigen dir die Feinheiten.
- Er/Sie verläßt uns auf eigenen Wunsch, was wir außerordentlich bedauern = ein sehr guter Mitarbeiter
- Er/Sie verläßt uns auf eigenen Wunsch, was wir sehr bedauern = der Arbeitgeber hätte diesen Mitarbeiter gerne behalten
- Er/Sie verläßt uns auf eigenen Wunsch = dieser Mitarbeiter hinterläßt keine größere Lücke
- Er/Sie verläßt uns in gegenseitigem Einvernehmen = der Mitarbeiter wurde gekündigt, oder das Unternehmen ist zumindest dankbar, dass der Mitarbeiter geht
Ausstellungsgrund:
- Zwischenzeugnis:
„Auf Wunsch des Mitarbeiters wurde dieses Zeugnis ausgestellt. Er wechselt zum Ende des Monats in eine andere Abteilung.“
- Kündigung:
Kündigung durch den Arbeitnehmer:„verlässt uns auf eigenen Wunsch zum…“
- Kündigung durch den Arbeitgeber:
„in gegenseitigem Einvernehmen endet das Arbeitsverhältnis zum…“„das Arbeitsverhältnis endet am…“
Bedauern, Dank, Zukunftswünsche:
Ein Arbeitgeber wird für einen guten Mitarbeiter alle drei Teile in den Schlusssatz mit aufnehmen.
„Das Ausscheiden von Frau / Herrn … bedauern wir sehr und danken Ihr / Ihm für die geleistete, erfolgreiche Arbeit und jederzeit gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Frau / Herrn … beruflich und persönlich alles Gute.“
Das Fehlen oder Auslassen verschiedener Teile, z.B. „erfolgreiche“ Arbeit, „angenehme“ Zusammenarbeit, ist immer als eine leichte Abstufung der Wertschätzung zu betrachten. Fehlt allerdings ein Teil ganz ist dies eine negative Bewertung.
5. Verschlüsselungen
Alle Verschlüsselungen entdeckt? Wir zeigen dir einige, die schwer zu entdecken sind.
Verneinungen:
Doppelte Verneinungen führen nicht automatisch zur positiven Bewertung. Zum Beispiel: "seine Initiative war nicht zu beanspruchen" > allerdings auch nicht zu loben.
Widersprüche:
Bei einer sehr guten Bewertung der Leistungen kann das Fehlen z.B. von Dank- oder Zukunftswünschen das Arbeitszeugnis unglaubwürdig erscheinen lassen.
Selbstverständlichkeiten:
Wenn Selbstverständliches sehr betont wird, fehlte es meistens an anderer Stelle.
Reihenfolge:
Unwichtiges oder Selbstverständliches wird vor den wichtigen Aussagen aufgeführt.
Schweigen:
Ein Punkt, der üblicherweise erläutert wird, bleibt ohne weitere Angaben, z.B. bei einem Bankier die Erwähnung seiner Ehrlichkeit.
Passive Formulierungen:
Passiver Satzbau kann auf die Unselbstständigkeit des Mitarbeiters hindeuten, z.B. es wurde ihm erläutert.
Bitte beachte, dass dies nur Anhaltspunkte für eine Zeugnisbeurteilung sind.
1/3: Zeugnissprache im Arbeitszeugnis
2/3: Zeugnisformulierungen im Klartext
3/3: Was nicht ins Arbeitszeugnis gehört
Staufenbiel Institut