Tabus im Arbeitszeugnis: Was darf dein Arbeitgeber und was nicht?
- Das Zeugnis darf keinerlei Hinweise auf deine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion, Partei oder Ethnie geben.
- Deine Mitgliedschaft im Betriebsrat, wenn du es nicht wünscht.
- Deine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
- Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Gesundheitliche Probleme/Schwerbehinderteneigenschaft
- Fehlzeiten, es sei denn, sie haben das Arbeitsverhältnis stark beeinflusst.
- Genaue Gehaltsangaben
- Schwangerschaft, Mutterschutz und Erziehungsurlaub
- Nebentätigkeiten, es sei denn, sie haben gegen den Arbeitsvertrag verstoßen
- Sexuelle Orientierung, sowie Informationen zu deiner Familie oder Freizeit.
- Laufende oder abgeschlossenen Verfahren gegen dich, es sein denn, die Straftat hängt mit dem Verstoß deiner arbeitsrechtlichen Pflichten zusammen
1/3 Zeugnissprache im Arbeitszeugnis
2/3 Zeugnisformulierungen im Klartext
3/3 Was nicht ins Arbeitszeugnis gehört
Staufenbiel Institut