GEZ für Studenten - kann ich mich befreien lassen?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
3. Muss ich als Student*in auch Rundfunkgebühren zahlen?
4. Kann ich mich als Student*in überhaupt von den Rundfunkgebühren befreien lassen?
5. Härtefälle und Ausnahmen bei GEZ-Gebühren
6. GEZ-Gebühren in Wohngemeinschaften
7. Wie kann ich mich für die GEZ-Gebühren anmelden oder abmelden?
Einleitung
GEZ-Gebühren sind nach wie vor ein leidiges Thema. Schließlich trudelt bei uns allen regelmäßig die Aufforderung ein, Rundfunkgebühren zu zahlen. Oftmals fragen wir uns dann, warum wir diese Gebühren überhaupt zahlen müssen. Gerade wenn du Studi bist, hast du dich sicherlich schon einmal gefragt, ob du auch GEZ-Gebühren bezahlen musst und wie du dich davon befreien lassen kannst. Im Folgenden erklären wir dir, was GEZ-Gebühren überhaupt sind, wann du sie zahlen musst und wann du dich befreien lassen kannst.
Was sind GEZ-Gebühren?
GEZ-Gebühren ist der umgangsprachliche Begriff für den Rundfunkbeitrag. Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, zum Beispiel ARD und ZDF, finanziert. Aktuell liegt der Rundfunkbeitrag bei 17,50€ im Monat, also 210€ im Jahr. Die Gebühr fällt jedoch nicht pro Person an, sondern pro Haushalt. Unabhängig davon ob du also alleine wohnst oder in einer WG mit fünf Mitbewohnern, es fallen jeweils für den Haushalt 17,50€ an.
Der Rundfunkbeitrag muss übrigens bezahlt werden, egal ob du öffentlich-rechtliche Dienste nutzt oder nicht. Bis vor einigen Jahren musste nur dann gezahlt werden, wenn man einen Fernseher oder ein Radio zu Hause hat, mittlerweile gibt es diese Regelung nicht mehr. Das liegt vor allem daran, dass die Angebote der öffentlich-rechtlichen Dienste vermehrt auch über das Internet genutzt werden und man davon ausgehen kann, dass jeder Haushalt einen Internetzugang hat. Die oft gehörte Ausrede "Ich gucke gar kein Fernsehen, also muss ich auch nicht zahlen" gilt also nicht mehr.
Muss ich als Student*in auch Rundfunkgebühren zahlen?
Die schlechte Nachricht zuerst: Nur weil du Studi bist, kannst du dich nicht automatisch von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Es gibt weder einen Studierendentarif, noch einen Studierendenrabatt. Nicht (extra) zahlen musst du natürlich, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst. Bist du jedoch aus deinem Elternhaus ausgezogen, musst du grundsätzlich zahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen du dich von den Rundfunkgebühren befreien kannst. Diese Ausnahmen gelten dann, wenn du Bafög bekommst oder ein Härtefall vorliegt. Wenn du in einer WG wohnst, kannst du die Gebühren immerhin mindern. Wir erklären dir, wie es geht!
Kann ich mich als Student*in überhaupt von den Rundfunkgebühren befreien lassen?
Wie bereits eingekündigt, gibt es Fälle, in denen zu dich von den Rundfunkgebühren befreien kannst.
- Du bekommst Bafög
Wenn du Studi bist und Bafög erhälst, haben wir gute Nachrichten für dich: Du kannst dich nämlich in dem Fall von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Dafür musst du jedoch belegen können, dass du Bafög-Unterstützung bekommst.
- Dein Ehe- oder Lebenspartner erhält Bafög
Wenn du verheiratet bist und einer der beiden Ehepartner Bafög bekommt, muss auch der andere Partner nicht zahlen.
- Du bist pflegebedürftig und/oder hast eine Behinderung
Bei einer Behinderung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich von den Rundfunkgebühren zu befreien. Dabei muss jedoch im Einzelfall festgestellt werden, ob der Grad der Beeinträchtigung ausreicht, um sich von den Gebühren befreien zu lassen. Wenn du dir unsicher bist, wende dich am besten direkt an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Rundfunkbeitrag.de).
Härtefälle und Ausnahmen bei GEZ-Gebühren
Wenn weder du noch dein Ehepartner Bafög erhält, gibt es kaum Möglichkeiten, den Rundfunkgebühren zu entgehen. Die einzige noch verbleibende Möglichkeit ist, einen Härtefall anzumelden. Folgende Härtefälle können herangeführt werden, um sich von den Rundfunkgebühren zu befreien:
- Du erhältst Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Du erhältst Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Du erhältst Pflegegeld
- Du lebst im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung
All diese Fälle treffen auf Studierende jedoch nur in Ausnahmefällen zu.
GEZ-Gebühren in Wohngemeinschaften
Wenn du in einer WG oder in einem Studierendenwohnheim wohnst, musst du in Bezug auf die Rundfunkgebühren auch einiges beachten. Zuersteinmal ist es wichtig, dass in einer Wohngemeinschaft nur einmalig die Rundfunkgebühr gezahlt werden muss, unabhängig davon, wie viele Leute in einer WG zusammen wohnen. Das hat den Vorteil, dass du dir den GEZ-Beitrag so mit deinen Mitbewohnern teilen kannst und du weniger zahlen musst. Wenn eine Person in eurer WG Bafög erhält, muss der Beitrag übrigens trotzdem gezahlt werden, solange mindestens ein Bewohner kein Bafög bekommt.
In einem Studierendenwohnheim wiederum gelten die gleichen Regelungen, wie bei einer eigenen Wohnung. Jeder Bewohner des Wohnheims muss Rundfunkgebühren zahlen. Das Zimmer im Wohnheim gilt in diesem Fall als eigene Wohnung, sofern das Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht. Ob weitere Räume, wie Bad oder Küche gemeinschaftlich genutzt werden, spielt dabei keine Rolle.
Wie kann ich mich für die GEZ-Gebühren anmelden oder abmelden?
Normalerweise meldet sich der Beitragsservice automatisch bei dir, wenn du Beiträge zahlen sollst. Wenn du bereits Rundfunkgebühren zahlst und umziehst, solltest du dich ummelden. Wenn du vorher keine Gebühren bezahlt hast und dann umziehst, wirst du vom Beitragsservice wahrscheinlich früher oder später Post bekommen. Wenn du dich von den Rundfunkgebühren abmelden möchtest, musst du das allerdings beantragen. Wenn du z.B. Bafög bekommst, bist du nicht automatisch von den Rundfunkgebühren befreit. Auf Rundfunkbeitrag.de kannst du dich online abmelden. Dafür musst du allerdings entsprechende Formulare haben, zum Beispiel die Bestätigung, dass du Bafög erhälst.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei einigen Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Artikel die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Staufenbiel Institut