Freie Berufe

Freie Berufe: Zulassungsvoraussetzungen und besondere Merkmale

Die Zahl der Selbstständigen in Deutschland steigt kontinuierlich. Waren es 1992 lediglich 514.000, ist die Zahl im Jahr 2021 auf rund 1,46 Millionen Freiberufler angestiegen, wobei die Mehrheit in Gesundheits- und Heilberufen tätig ist, gefolgt von Rechtsanwälten, Steuer- und Unternehmensberatern. Doch was sind eigentlich Freiberufler, und wodurch unterscheiden Sie sich von anderen Berufssparten? Das erfahren Sie hier!

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Definition: Was sind freie Berufe? 

Ein freier Beruf oder Freiberuf ist ein zumeist selbstständig ausgeübter Beruf im wissenschaftlichen, künstlerischen, unterrichtenden, schriftstellerischen oder erzieherischen Bereich. Legaldefinitionen finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Menschen, die einen freien Beruf ausüben, werden als Freiberufler bezeichnet. Sie sind meistens selbstständig, jedoch keine Gewerbetreibende und zahlen insoweit auch keine Gewerbesteuer. Grundlage für eine freiberufliche Tätigkeit ist eine besondere berufliche Qualifikation oder eine schöpferische Begabung in Verbindung mit einer beruflichen Selbstständigkeit, die auf die eigenverantwortliche, persönliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist.

 

Welche freien Berufe gibt es, und was sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Es ist nicht immer einfach, einen Beruf den freien Berufen zuzuordnen. Hilfestellung bietet § 18 EStG. Darin sind die sogenannten Katalogberufe gelistet, nämlich die freien Berufe, die im EStG aufgeführt sind..

  1. Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Krankengymnasten und Heilpraktiker
  2. Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe: Rechtsanwälte, Notare, beratende Volks und Betriebswirte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Bücherrevisoren sowie Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
  3. Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Ingenieure, Architekten, Chemiker, Biologen und Informatiker
  4. Sprach- und informationsvermittelnde Berufe: Journalisten, Pressereferenten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Dozenten, Lehrer, Schauspieler, Autoren und Regisseure

Hinzu kommen weitere vier selbstständig ausgeübte Berufsbilder, die in § 1 PartGG aufgeführt sind.

  1. Diplompsychologen
  2. Heilmasseure
  3. Hebammen
  4. Hauptberufliche Sachverständige

Festzuhalten ist, dass die freien Berufe in vier Berufsgruppen aufgeteilt sind. Allerdings ist diese Liste nach Angaben des Bundesverbandes der freien Berufe (BFB) nicht abschließend. Eine lückenlose Aufzählung findet sich in § 18 EStG sowie in § 1 PartGG. Für die meisten Katalogberufe ist ein Studium Voraussetzung. Das gilt unter anderem für Ärzte, Juristen, Volks- und Betriebswirte sowie für Ingenieure, Architekten und Diplompsychologen. Darüber hinaus gibt es auch freie Berufe, deren Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, zum Beispiel Journalisten, Pressereferenten, Bildberichterstatter sowie Dolmetscher und Übersetzer. Viele Journalisten haben ein Volontariat im Medienbereich absolviert, aber auch das ist keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung.

 

Freie Berufe: Den Katalogberufen ähnliche Berufe

Zu den freien Berufen zählen auch solche, die den bereits genannten Katalogberufen ähnlich sind. Eine Ähnlichkeit liegt vor, wenn die konkrete berufliche Tätigkeit oder die Ausbildung mit einem der Katalogberufe vergleichbar ist. Ist beispielsweise für die Ausübung eines Katalogberufes eine amtliche Erlaubnis erforderlich, sind die Anforderungen an einen ähnlichen Beruf erfüllt. Die Erlaubnis bezieht sich nicht auf die Ausübung des Berufes, sondern auf das Führen der Berufsbezeichnung, bei der es sich regelmäßig um eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung handelt.

Beispiele für geschützte Berufsbezeichnungen:

  • Diätassistenten
  • Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister
  • Hebammen
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegefachleute
  • Logopäden, Orthoptisten
  • Medizinisch-technische Laboratoriums- und Radiologieassistenten sowie Assistenten für Funktionsdiagnostik
  • Podologen und medizinische Fußpfleger
  • Veterinärmedizinische Assistenten

Dadurch, dass die Berufsbezeichnung geschätzt und deshalb erlaubnispflichtig ist, erfährt die Ausübung des jeweiligen Berufes einen gewissen Schutz. Dadurch wird sichergestellt, dass nur qualifizierte Fachkräfte den jeweiligen Beruf ausüben.

 

 

 

Was sind die Besonderheiten von freien Berufen?

Es gibt einige charakteristische Merkmale, die die freien Berufe verbindet.

Merkmale von Freiberuflern:

  • Wer einen freien Beruf ausübt, handelt eigenverantwortlich, arbeitet meistens in der Selbstständigkeit, oftmals als Soloselbstständiger, und ist fachlich unabhängig.
  • Freiberufler erbringen Dienstleistungen höherer Art, wobei sich die höhere Art auf die hohe Qualifikation bezieht, bei der es sich mehrheitlich um einen Studienabschluss handelt.
  • Die Berufstätigkeit basiert auf einer besonderen Qualifikation oder auf einer schöpferischen Begabung.
  • Die von Freiberuflern ausgeübten Dienstleistungen liegen im Interesse des jeweiligen Auftraggebers oder der Allgemeinheit. Das bedeutet, dass sie dem Nutzen der gesamten Gesellschaft dienen, zum Beispiel die Tätigkeiten von Ärzten und Rechtsanwälten.
  • Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbeordnung und sind deshalb auch keine Gewerbetreibenden. Das bedeutet, dass sie kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Stattdessen erfolgt eine Meldung beim Finanzamt, wo sie eine Steuernummer erhalten.
  • Freiberufler sind auch keine Zwangsmitglieder in der Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Unter den freien Berufen gibt es einige, bei denen es sich um kammerpflichtige freie Berufe handelt. Dazu gehören unter anderem Ärzte und Apotheker, Rechtsanwälte und Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Architekten und beratende Ingenieure.

Freiberufler, die einer Kammerpflicht unterliegen, werden durch die jeweilige Kammer qualifiziert. Bei Freiberuflern ohne Kammerpflicht wird entweder vom Finanzamt oder von der deutschen Rentenversicherung des Bundes eine Statusfeststellung vorgenommen und geprüft, ob eine für den Beruf ausreichende Qualifikation vorliegt.

 

Was sind die charakteristischen Merkmale von freien Berufen?

Freie Berufe zeichnen sich durch bestimmte Merkmale aus, unter anderem diese:

  • Professionalität: In unserer komplexer werdenden Gesellschaft brauchen Menschen immer häufiger kompetente Unterstützung. Hoch qualifizierte Freiberufler schließen diesen Bedarf durch spezifische Dienstleistungen, in denen Sie die Interessen ihrer Auftraggeber vertreten, sie beraten und ihnen in gesundheitlichen Fragen oder bei der Umsetzung von Projekten helfen.
  • Fachliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit: Freiberufler sind fachlich unabhängig und arbeiten eigenverantwortlich, weshalb sie mehrheitlich selbstständig tätig sind. Tatsächlich beschäftigen Freiberufler rund drei Millionen Mitarbeiter und erwirtschaften rund 10,1 Prozent des Bruttoinlandproduktes.
  • Selbstkontrolle: Mandanten, Klienten, Patienten, Kunden und Auftraggeber erwarten von Freiberuflern persönliche Betreuung nach bestem Wissen und Gewissen. Das funktioniert nur durch strenge Selbstkontrolle, einen hohen ethischen Anspruch sowie durch regelmäßige Fort- und Weiterbildung, die die Qualität nachhaltig sichern.
  • Gemeinwohlverpflichtung: Die meisten freien Berufe sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Das gilt unter anderem für Ärzte die die Gesundheitsvorsorge sichern, für Juristen, die die Einhaltung der Rechtsordnung garantieren sowie für Kulturschaffende, die dem Erhalt und der Entwicklung von Kultur dienen. Diese und alle anderen der Allgemeinheit verpflichteten Freiberufler tragen maßgeblich zum Gemeinwohl der Bevölkerung bei.

 

Source: https://www.lexfree.de/beitrag/freie-berufe


Staufenbiel Institut

MichaelJayBerlin/Shutterstock.com

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