Die Abmahnung im Arbeitsrecht
Inhaltsverzeichnis
1. Wer darf eine Abmahnung aussprechen?
2. Wie muss eine Abmahnung erfolgen?
4. Welche Auswirkungen hat eine Abmahnung auf den Kündigungsschutz?
5. Was muss in einer Abmahnung stehen?
6. Wie viele Abmahnungen berechtigen zur Kündigung?
7. Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren und was kann der Betriebsrat tun?
8. Kann man die Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen?
Eine Abmahnung ist ein deutliches Warnsignal vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Doch nicht immer hat der Arbeitgeber das Recht eine Abmahnung auszusprechen. Wir verraten dir alles, was du über deine Rechtslage wissen musst.
Wer darf eine Abmahnung aussprechen?
In der Regel werden Abmahnungen vom Arbeitgeber ausgesprochen. Aber auch der Arbeitnehmer kann einen Vertragsverstoß der Gegenseite mit einer Abmahnung beanstanden. Auf Seiten des Arbeitgebers dürfen alle Personen die Abmahnung aussprechen, die dem betroffenen Arbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt sind.
Wie muss eine Abmahnung erfolgen?
Eine Abmahnung erfolgt meistens schriftlich. Dennoch ist auch eine mündliche Abmahnung rechtlich und wirksam. Da der Inhalt einer mündlichen Abmahnung nach einiger Zeit nicht mehr nachvollzogen werden kann, empfiehlt sich die schriftliche Abmahnung.
Was ist ein Abmahngrund?
Abmahnungen dürfen nur aufgrund von Vertragsverstößen ausgesprochen werden. Den Grund für die Abmahnung muss der Arbeitgeber beweisen können. Mögliche Vertragsverstöße wären Verspätungen, Arbeitsverweigerung oder -bummelei. Krankheitsbedingte Fehlzeiten zählen nicht als Kündigungsgrund.
Welche Auswirkungen hat eine Abmahnung auf den Kündigungsschutz?
Eine Abmahnung ist in der Regel die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung. Damit verschlechtert die Abmahnung die kündigungsrechtliche Situation, da der Arbeitgeber im Wiederholungsfall das Recht hat, dem Arbeitnehmer aus verhaltensbedingten Gründen zu kündigen. Allerdings muss der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sein Verhalten zu verbessern.
Was muss in einer Abmahnung stehen?
Damit eine Abmahnung vorliegt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Das zu beanstandende Verhalten muss vom Arbeitgeber genau beschrieben werden können (mit Datum und Uhrzeit). Die Abmahnung muss den Vertragsverstoß deutlich machen (Dokumentationsfunktion) und klarstellen, dass das Verhalten in Zukunft nicht mehr geduldet wird (Hinweisfunktion) und für den Wiederholungsfall mit einer Kündigung zu rechnen ist (Warnfunktion). Auch eine mündlich ausgesprochene Abmahnung ist wirksam.
Wie viele Abmahnungen berechtigen zur Kündigung?
Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Abmahnungen auszusprechen, bevor er den Arbeitnehmer kündigt. Eine Abmahnung genügt, um im Wiederholungsfall eine Kündigung aussprechen zu dürfen. Bei kleineren Verstößen wird oft mehrmals abgemahnt bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.
Ist der Verstoß allerdings schwerwiegend, kann der Arbeitnehmer sofort ohne Abmahnung gekündigt werden. Eine Kündigung ist auch dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer uneinsichtig im Hinblick auf sein fehlerhaftes Verhalten ist.
Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren und was kann der Betriebsrat tun?
Eine grundlose Abmahnung sollte man nicht einfach so hinnehmen. Sammle Gegenbeweise, am besten mit Zeugen und gib eine Stellungnahme zur Personalakte ab. Ist die Abmahnung unberechtigt, kann man auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen. Bitte den Betriebsrat um Unterstützung. Aber selbst wenn man nichts unternimmt, muss der Arbeitgeber bei einer späteren Kündigung im Kündigungsschutzprozess beweisen, dass die Abmahnung formal korrekt und gerechtfertigt war.
Kann man die Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen?
Grundsätzlich gilt, dass Abmahnungen spätestens nach drei Jahren unwiederrufliche aus der Personalakte entfernt werden müssen.
(Bitte beachte, dass die von uns gegebenen Informationen keine fundierte Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen können.)