Anwalt für internationales Arbeitsrecht
Vom Ursprungsgedanken her ist das Arbeitsrecht ein Schutzrecht für Arbeitnehmer. Deswegen ist es, ähnlich wie das Verbraucherschutzrecht, eine Sondermaterie des Zivilrechts und in den Grundlagen im BGB geregelt.Wegen seines facettenreichen zivilrechtlichen, aber auch öffentlich-rechtlichen Charakters gibt es eine Vielzahl von einzelgesetzlichen Spezialregelungen. Dazu zählen etwa das Kündigungsschutzrecht, das Betriebsverfassungsrecht oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Das Arbeitsrecht ist deswegen besonders reizvoll, weil man nicht nur immer mit Menschen zu tun hat, sondern es grundsätzlich auch immer um Menschen geht. Aus anwaltlicher Perspektive ist die Tätigkeit in diesem Bereich deshalb spannend, weil sie häufig in Zusammenarbeit mit Rechtsabteilungen, Personalleitern, Betriebsräten, Verbandsvertretern, Professoren, Unternehmensberatern oder betroffenen Arbeitnehmern erfolgt.
Das Arbeitsrecht unterliegt wie kein zweites Rechtsgebiet einem stetigen Wandel. Ständige Gesetzesänderungen und internationale Bezüge, etwa bei der Vertretung weltweit tätiger Unternehmen, erfordern Flexibilität und Kreativität.
Europäisches Arbeitsrecht
Der Begriff Europäisches Arbeitsrecht wird nicht ganz einheitlich gebraucht. Überwiegend versteht man darunter die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des primären (EG-Vertrag) und des sekundären (Richtlinien) Rechts der Europäischen Gemeinschaft. Diese Regelungen treten ergänzend neben das nationale Recht, das auch heute noch das Schwergewicht der arbeitsrechtlichen Bestimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten bildet. Es verfolgt spezifische Ziele, die im Europäischen Primärrecht festgeschrieben sind.
Zentral ist die Absicht, dazu beizutragen, dass die Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessert und angeglichen werden. Zudem soll auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gewährleistet werden. Dadurch, dass das Europäische Gemeinschaftsrecht Vorrang hat, wird mitunter auch – soweit der EuGH dies festgestellt hat – geltendes nationales Recht verdrängt.
Gerade das Spannungsfeld zwischen nationalem und europäischem Recht macht diese Materie besonders reizvoll. Hier gibt es für Wissenschaft, Unternehmensjuristen und Verbandsvertreter, aber auch für die Anwaltschaft viel zu tun. Für Nachwuchsjuristen ist das Arbeitsrecht, in dem auch Wachstumschancen bestehen, sehr empfehlenswert. Denn hier können sie Sprache, Juristerei, Kreativität und Engagement gut vereinen.
Internationales Arbeitsrecht
Vom europäischen ist das internationale Arbeitsrecht zu unterscheiden. Darunter versteht man besonders das Kollisionsrecht. Als sogenanntes internationales Privatrecht behandelt es die Frage, ob auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung deutsches oder ausländisches Recht Anwendung findet. Diese Frage betrifft sowohl die Anwendung prozessrechtlicher als auch materiellrechtlicher Regelungen.
Relevant wird das Kollisionsrecht jedoch erst dann, wenn keine zwischenstaatlichen Regelungen bestehen. Vor allem im Individualarbeitsrecht können die Parteien des Arbeitsvertrags in diesen Fällen grundsätzlich frei bestimmen, welches nationale Arbeitsrecht auf das konkrete Arbeitsverhältnis angewandt wird (Artikel 27 EGBGB). Sind derartige Vereinbarungen nicht getroffen worden, so unterliegen Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis nach Artikel 30 EGBGB dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Tätigkeit verrichtet.
Gerade dieser Fall zeigt, dass für international operierende Gesellschaften oder die rechtlichen Vertreter gute Kenntnisse sowohl im internationalen als auch im Europarecht enorm wichtig sind. Auch gute Sprachkenntnisse dürfen nicht fehlen. Deswegen sollten Studenten und Referendare sich früh mit dem europäischen und internationalen Arbeitsrecht auseinandersetzen, um für die Praxis gewappnet zu sein. Wer national in größeren Anwaltskanzleien oder Unternehmen gut ankommen möchte, sollte auch einen Auslandsaufenthalt einplanen.
Die Arbeitsmarktchancen für Arbeitsrechtler sind gut und vielfältig. Nachwuchsjuristen, die sich für diesen Bereich interessieren, sollten flexibel und engagiert sein und vor allem den Umgang mit Menschen aller Couleur nicht scheuen.
Über den Autor: Rechtsanwalt Prof. Dr. Achim Schunder, Jahrgang 1958, ist Niederlassungsleiter beim C.H. Beck-Verlag. Er studierte Rechtswissenschaften in Marburg.
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