Immer im Job: Aktuare rechnen nicht nur für Versicherungen
Aktuare sind wissenschaftlich ausgebildete und geprüfte Experten. Sie entwickeln etwa mathematische Modelle, mit denen berechnet werden kann, wie viel Risikokapital ein Rückversicherer im Schadensfall stellen muss.
Basis der Modelle sind neben versicherungs- und finanzmathematischen Modellierungsgrundlagen die Analyse verschiedenster Daten: etwa Angaben dazu, wie hoch die Sterblichkeitsrate in 30 Jahren sein könnte oder welchen Einfluss Entwicklungen am Kapitalmarkt auf die Ergebnisse eines Versicherungsunternehmen hätte.
Die Ergebnisse der Berechnungen geben Aufschluss darüber, wie das künftige Geschäft möglicherweise verläuft - und mit welcher Wahrscheinlichkeit mit Abweichungen zu rechnen ist. Kurzum: Die Hauptaufgabe des Aktuars ist es zu berechnen, was in Zukunft passieren könnte.
Fragen der Kapitalanlage für Aktuare interessant
Aktuare können in unterschiedlichen Branchen, Unternehmen und Organisationen arbeiten:
- Versicherungen
- Banken und Bausparkassen
- Beratungsunternehmen
- Träger der Altersversorgung
- Versorgungseinrichtungen
- Verbände
- Behörden
- Ministerien
- für den Gesetzgeber und als
- Sachverständige bei Gericht.
Das Aufgabengebiet der Aktuare hat sich längst auch auf Fragen der Kapitalanlage erweitert. Grund dafür sind die wachsenden Ansprüche an das Risiko- und Erfolgsmanagement, die in einem immer komplexeren Markt- und Produktumfeld von Kunden, Aktionären und Aufsichtsbehörden gestellt werden. Hier stellt das Asset-Liability-Management, die Aktiv-Passiv-Steuerung, eine wesentliche Komponente dar. Dabei gilt es, die Kapitalanlagen und die versicherungstechnischen Verpflichtungen optimal aufeinander abzustimmen.
Bei allen Aufgaben spielen Unabhängigkeit und Objektivität des Aktuars eine zentrale Rolle. Deshalb hat die berufsständische Vereinigung der Aktuare, die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), Standesregeln aufgestellt. Sie sollen ein fachlich einwandfreies Auftreten der Aktuare gewährleisten und das Vertrauen der Auftraggeber sicherstellen.
Im Versicherungsaufsichtsgesetz ist die Funktion des Verantwortlichen Aktuars in der Personenversicherung schon seit 1994 verpflichtend verankert. Er hat besondere Rechte und Pflichten, die der Finanzierbarkeit der Verträge, der Sicherheit des Unternehmens und damit dem Kundenschutz dienen. Außerdem sieht das Gesetz die Stellung des unabhängigen aktuariellen Treuhänders vor. Er hat in der Lebens- und Krankenversicherung Aufgaben übernommen, die früher von Aufsichtsbehörden wahrgenommen wurden.