Bildungsurlaub - habe ich Anspruch darauf?
Bildungsurlaub - Was ist das?
Der Name “Bildungsurlaub” ist etwas irreführend. Man könnte den Eindruck bekommen, dass man in seinem Bildungsurlaub Bildung und Urlaub verbindet. Zum Beispiel eine Woche im sonnigen Italien verbringen, im Gespräch mit Einheimischen die lokale Kultur kennenlernen, kulinarische Highlights erleben und das alles noch vom Arbeitgeber bezahlt bekommen. Klingt zu schön um wahr zu sein? Ist es leider auch.
Der Bildungsurlaub wird auch als Bildungsfreistellung bezeichnet, weil es tatsächlich nichts mit Erholungsurlaub zu tun hat. Es soll lediglich der beruflichen Weiterbildung des Arbeitnehmers dienen. Ein klassisches Beispiel dafür ist eine Sprachreise, bei der die Landessprache gelernt oder verbessert werden soll.
Die Kosten für den Bildungsurlaub teilen sich in der Regel der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. In den meisten Fällen ist es so geregelt, dass der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt bezahlt, der Arbeitnehmer trägt die Reise- und Seminarkosten. Ob der Arbeitgeber darüber hinaus finanzielle Unterstützung bietet (z.B. Spesen) ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.
Grundsätzlich hat übrigens jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub. Die genauen Regelungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wir haben eine Übersicht der Regelungen
Bildungsurlaub NRW
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr
- Auszubildende haben Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub (für politische Bildung) während der Ausbildung
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Bildungsurlaub Niedersachsen
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn
Bildungsurlaub Hamburg
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Bildungsurlaub Berlin
- Arbeitnehmer und Azubis über 25 Jahren haben Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren
- Arbeitnehmer und Azubis bis 25 Jahre haben Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub im Jahr
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Bildungsurlaub Hessen
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Bildungsurlaub Bremen
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren
Bildungsurlaub Thüringen
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr
- Azubis haben Anspruch auf 4 Tage Bildungsurlaub im Jahr
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn
Bildungsurlaub Schleswig-Holstein
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im jahr
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub in 2 Jahren
- Azubis haben Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Ausbildungsjahr
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Bildungsurlaub Brandenburg
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Bildungsurlaub Baden-Württemberg
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn
Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn
Bildungsurlaub Saarland
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf 6 Tage Bildungsurlaub im Jahr (die ersten beiden Tage mit voller Freistellung, danach die Hälfte Eigenanteil)
- Antragstellung beim Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Bildungsurlaub Bayern und Sachsen
- In Bayern und Sachsen gibt es kein Bildungsurlaubs-Gesetz
Staufenbiel Institut