Sieben nützliche Tipps für deine erste Steuererklärung im Job
Der Gedanke an die Steuer verursacht vielleicht ein flaues Gefühl im Magen, aber da musst du jetzt durch. Beginnen wir mit den Grundregeln: Was ist eine Steuerklärung eigentlich genau und wann muss wirklich eine gemacht werden?
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
In einer Steuererklärung werden sowohl steuerpflichtige Einnahmen angegeben als auch Ausgaben, die die Steuerlast mindern. Wenn du angestellt bist, zahlt dein Arbeitgeber jeden Monat einen Teil des Gehalts automatisch als Steuer an das Finanzamt. Oft kannst du von diesem Geld etwas zurückbekommen - es lohnt sich also, ein paar Stunden deiner Zeit für die Steuererklärung zu opfern. Im Schnitt braucht der Deutsche etwa 5,7 Stunden. Je nach Ersparnis ergibt das einen schönen Stundenlohn. Du musst unter anderem eine Steuerklärung abgeben, wenn:
- du neben dem Gehalt steuerpflichtige Einnahmen von mehr als 410 Euro im Jahr hast, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde
- du bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt bist
- du einen Freibetrag eingetragen hast (zum Beispiel für Werbungskosten)und das Einkommen über 10.800 Euro lag
Die Frist für deine Steuererklärung
Und wann und wo muss die Steuererklärung abgegeben werden? Der offizielle Termin ist immer der 31. Mai des Folgejahrs. Die Steuererklärung geht an das Finanzamt, das für deinen Wohnbezirk zuständig ist. In manchen Fällen kannst du eine Verlängerung der Frist beantragen, etwa wenn du krank geworden bist. Wer sich Hilfe von einem Steuerberater holt, kann sich bis zum 31. Dezember Zeit lassen.
Formulare, Unterlagen und Programme
Jetzt geht es ans Eingemachte - den Papierkram. Du brauchst die Formulare des Finanzamts und deine eigenen Unterlagen. Die verschiedenen Formulare kannst du beim Bundesfinanzministerium runterladen. In jedem Fall brauchst du als Arbeitnehmer den Mantelbogen, Anlage N (für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) und Anlage AV (für Altersvorsorgebeiträge/Riester-Rente). Der einfachste Weg die Steuererklärung abzugeben, ist online über das kostenlose amtliche Programm Elster. Es wird im Handel aber auch noch andere Software angeboten, die einem beim Ausfüllen der Formulare helfen kann.
An eigenen Unterlagen brauchst du:
- deine Steuer-ID
- die Jahreslohnsteuerbestätigung (erhält man am Ende des Jahres vom Arbeitgeber)
- Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge (alles, was die Angaben bestätigt)
Und wo lassen sich Steuern absetzen? Es werden vier wichtige Bereiche unterschieden: Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen.
Werbungskosten absetzen
Am häufigsten kannst du durch Werbungskosten sparen. Eine Kostenaufstellung lohnt aber nur, wenn der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 1.000 Euro überschritten wird. Unter Werbungskosten fallen:
- Bewerbungskosten (Kosten für Bewerbungsmappen, Porto, Inserate usw.)
- beruflich veranlasste Umzugskosten (bei einer Verkürzung des Arbeitsweges von mindestens einer Stunde)
- Fahrtkosten: Über die sogenannte Pendlerpauschale kannst du den täglichen Weg zur Arbeit absetzen. Das lohnt sich auch, wenn du nicht jeden Tag Stunden auf der Autobahn verbringst. Schon geringe Entfernungen können sich auszahlen, also übergeh diesen Punkt nicht.
- Aus- und Fortbildungskosten (aber nur wenn der Chef nicht die Kosten für Lehrkosten oder Fahrt erstattet)
- Arbeitsmittel: Berufskleidung (Arztkittel und Amtstrachten, laut Bund der Steuerzahler aber keine Anzüge!), Büromaterialien, in manchen Fällen PCs oder Fachliteratur
- häusliches Arbeitszimmer
- Zweitstudium
Was zählt zu Sonderausgaben?
Zu den Sonderausgaben zählen Vorsorgeaufwendungen wie etwa die gesetzliche Rentenversicherung und Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Ein Erststudium und die erste Berufsausbildung sind mit bis zu 6.000 Euro im Jahr absetzbar. Da Sonderausgaben aber nur mit den Einkünften desselben Jahres verrechnet werden können, bringt das in der Praxis für die meisten Studenten nichts. Bei den Sonderausgaben gibt es wie bei den Werbungskosten einen Pauschalbetrag: Die 36 Euro kann aber eigentlich jeder überbieten.
Außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen
Unter außergewöhnliche Belastungen fallen zum Beispiel Arztkosten, Zuzahlungen für Medikamente, Zahnersatz und Brille. Unterhaltskosten und Katastrophenschäden stehen ebenfalls auf der Liste. Außergewöhnliche Belastungen werden aber nur akzeptiert, wenn die zumutbare Eigenbelastung (je nach Gehalt fünf bis sieben Prozent) überschritten wird.
Den letzten Punkt bilden die Steuermäßigungen: Im Mantelbogen deiner Steuererklärung lassen sich geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen, Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen. Für Mieter hier noch zwei kleine Tipps: Beauftragt der Mieter jemanden mit der Reinigung des Hausflurs oder der Pflege des Gartens und legt die Kosten auf den Vermieter um, können diese als Dienstleistungen eingetragen werden. Auch private Umzugskosten, die etwa beim Renovieren entstehen, kannst du von der Steuer absetzen.
Wann kommt die Antwort?
Wer sich zu einzelnen Punkten noch genauer informieren möchte, tut dies am besten beim Bund der deutschen Steuerzahler. Und dann kann doch eigentlich kaum noch was schief gehen. Das Finanzamt antwortet auf dein Schreiben nach fünf bis acht Wochen mit dem Steuerbescheid. Wenn alles nach Plan läuft, belohnt dich dann ein Geldsegen für den Papierkram.
Johanna Kügler, Redaktion