Lohnsteuerklasse: Alles was du über Lohnsteuerklassen wissen musst
Was sind Lohnsteuerklassen überhaut?
Je nach dem in welcher Lohnsteuerklasse du bist, fällt deine monatliche Gehaltsabrechung unterschiedlich aus. Aber warum ist das so? Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie wird erhoben auf nichtselbstständige Arbeit. Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer direkt vom Gehalt ab und leitet sie dem Finanzamt weiter. Wie hoch die Lohnsteuer ist, ist abhängig von der Lohnsteuerklasse. Die schlechte Nachricht: deine Lohnsteuerklasse kannst du dir nicht aussuchen.
Die Lohnsteuerklassen im Überblick:
Lohnsteuerklasse 1
In Lohnsteuerklasse 1 fallen vor allem ledige, alleinstehende und geschiedene Arbeitnehmer. Auch wenn du nicht geschieden aber dauerhaft getrennt bist, fällst du in Steuerklasse 1.
Lohnsteuerklasse 2
Wer die Voraussetzungen aus der Steuerklasse 1 erfüllt, also ledig, geschieden oder dauerhaft getrennt ist und zudem alleinerziehend ist, fällt in Steuerklasse 2.
Lohnsteuerklasse 3
Die Steuerklasse 3 gilt nur für verheiratete Paare. Ein Ehepartner kann in Lohnsteuerklasse 3 nur dann, wenn der andere Partner in Steuerklasse 5 fällt. Das macht vor allem dann Sinn, wenn zwischen den Einkommen der Ehepartner große Unterschiede bestehen oder ein Partner gar kein Einkommen hat. Der Besserverdienende Partner fällt dann in Klasse 3, der Schlechterverdienende in Klasse 5.
Lohnsteuerklasse 4
In Lohnsteuerklasse 4 fallen ausschließlich verheiratete Paare, die nicht getrennt voneinander leben. Nach der Eheschließung werden die Ehepartner automatisch der Steuerklasse 4 zugeteilt. Wenn die Gehälter einen großen Unterschied aufweisen, kann die Einteilung in Lohnsteuerklasse 3 und 5 beantragt werden.
Lohnsteuerklasse 5
Wenn ein Ehepartner in Lohnsteuerklasse 3 fällt, fällt der andere (besserverdienende) Partner automatisch in Steuerklasse 5. Die beiden Steuerklassen gibt es nur gemeinsam.
Lohnsteuerklasse 6
Wenn du mehrere Jobs hast, wobei keiner eine geringfügige Beschäftigung ist, fällst du in Steuerklasse 6. Auch Studenten mit mehreren Nebenjobs fallen in diese Klasse. Die Besteuerung ist in dieser Klasse am höchsten.
Wenn du weniger als 450€ im Monat verdienst, musst du keine Lohnsteuer oder Sozialabgaben zahlen.
Staufenbiel Institut