Das Referendariat im Lebenslauf darstellen
Ein ganzes Leben auf einer DIN-A4-Seite - so sieht ein Lebenslauf aus. Gut, sind wir mal nicht so streng, zwei sind auch erlaubt. Zahlreiche Ratgeber geben vor, wie es richtig geht: Antichronologisch, übersichtlich, gut gegliedert, passend auf die Stelle und lückenlos soll der Lebenslauf sein. Alles kein Problem. Schwierig ist oft nur zu entscheiden, unter welche Rubrik was fällt. Für Juristen, die ihre zweijährige Referendarzeit unterbringen müssen, kann das zu einer echten Herausforderung werden.
Juristen ticken anders
Sitzen Bewerber nun daran, ihre Biografie zu verpacken, müssen Oberkategorien her. Oft kann grob diese Struktur herhalten:
- Ausbildung (Schule, Ausbildung und Studium)
- Berufserfahrung (Praktika und Jobs)
- Kenntnisse (Computerkenntnisse, Sprachen)
- Hobbys/Engagement
Doch die Reihenfolge eignet sich nur bedingt. Juristen ticken anders als andere Bewerber. Allein schon ihr Ausbildungsweg verläuft nicht wie bei den BWLern, Ingenieuren oder Medizinern. Denn da gibt es noch das Referendariat, das immerhin zwei Jahre dauert und an dessen Ende das zweite Staatsexamen steht. Mit der ersten Bewerbung stellt sich dann für Juristen die Frage: Wohin eigentlich mit dem Referendariat?
Das Referendariat ist Teil der Ausbildung
Da hilft es zu wissen, was das Referendariat eigentlich ist. Zählt es zur Arbeitserfahrung, zur Ausbildung oder ist es eine Art Praktikum? "Das Referendariat zählt zur Ausbildung", erklärt Carmen Schön, Juristin, Managementberaterin und Erfolgscoach. "Es sollte daher im Lebenslauf vor dem Studium und dem ersten Staatsexamen aufgeführt werden."
Das ist gut. So können also auch Juristen die grobe Struktur nutzen, die viele Ratgeber vorschlagen. "Juristen können das Referendariat entweder unter den Begriff Ausbildung stellen oder betiteln es mit dem extra dafür gewählten Begriff Referendariat", rät Bewerbungs-Expertin Schön.
Vorsicht mit der Detailliebe
Halten wir also fest: Die Struktur ist flexibel und kann individuell angepasst werden. Das sollte sie auch. Unbedingt. Denn eines vergessen Bewerber nur zu häufig: Sie sollten auch den Lebenslauf, nicht nur das Anschreiben, individuell auf den Job und das Unternehmen münzen.
Nun ist es bei Juristen so, dass sie einige Monate bei der Staatsanwaltschaft arbeiten, eine gewisse Zeit in einer Verwaltungsbehörde sitzen oder in der Rechtsabteilung eines Großkonzerns den Arbeitsalltag spüren. Soll nun alles bis ins Detail aufgelistet werden? Jein. Es kommt darauf an, wo der Jurist sich bewirbt. Bleibt er im juristischen Umfeld rät Karriere-Expertin Schön: "Bei juristischen Berufen und auch in der ersten Bewerbung würde ich das Referendariat etwas ausführlicher beschreiben und die Zeugnisse der jeweiligen Stagen beilegen."
Abseits juristischer Wege
Wer bereits im Berufsleben steht, kann mit dem Referendariat anders verfahren. Die beruflichen Erfahrungen stehen dann mehr im Fokus, die Referendarzeit rückt in den Hintergrund. "Haben Kandidaten bereits ein bis zwei berufliche Stationen durchlaufen, sieht es anders aus", so Schön. "Hier würde ich die Beschreibung des Referendariats auf einen kurzen Satz reduzieren, also, wo wurde es gemacht, wann und mit welcher Note. Auch die Stagenzeugnisse würde ich der Bewerbung dann nicht mehr beilegen."
Zu einer ähnlichen Vorgehensweise rät die Expertin auch den Juristen, die sich auf eine nichtjuristische Stelle bewerben. Ein Satz pro Station mit Zeit-, Ort- und Notenangabe reicht auch hier. Und die Zeugnisse? "Die würde ich bei einer Erstbewerbung auch in diesem Falle beilegen", so Schön.
Katrin Mingels, Redaktion