Lügen im Lebenslauf

Lügen im Lebenslauf

Eine Lücke im Lebenslauf kaschieren, die letzte Kündigung vertuschen und das Schulfranzösisch als “fließend” beschreiben. Den Lebenslauf etwas zu pimpen ist keine Seltenheit. Doch wann ist es ein dreister Bluff und wann eine vertretbare Notlüge?

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Wer im Lebenslauf nicht die Wahrheit sagt, muss am Ende mit Konsequenzen rechnen, deshalb gilt: Vermeide Lügen im Bewerbungsprozess. Findet dein (potenzieller) Arbeitgeber nämlich am Ende die Wahrheit heraus, drohen im schlimmsten Fall sogar rechtliche Konsequenzen. 

Warum lügt man dann überhaupt im Lebenslauf? Wer sich auf einen Job bewirbt, möchte sich natürlich möglichst gut darstellen. Lücken im Lebenslauf oder Punkte, die nicht mit den Angaben der Anforderungen des Arbeitgebers übereinstimmen, können dem im Wege stehen. 

Unterscheiden muss man dabei allerdings zwischen dreisten Lügen und kleinen Verschönerungen der eigenen Vita. Dabei bewegt man sich häufig in einer Grauzone. Meiden sollte man unbedingt Lügen, die schnell aufgedeckt werden können, beispielsweise falsche Angaben über ehemalige Arbeitgeber. Diese können mit einem einzigen Anruf auffliegen. Auch zu gut dargestellte Sprachkenntnisse können jederzeit unvermittelt im Bewerbungsgespräch abgefragt werden. 

Hier erfährst du, wie du deine Sprachkenntnisse richtig einschätzen kannst

Welche Lügen sind harmlos, welche nicht? Wenn du angibst, bereits Erfahrungen in einem bestimmten Bereich zu haben, die allerdings eher darauf beruhen, dass du jemandem über die Schulter geschaut hast, fällt das eher in die Grauzone. Auch wenn du deine Hobbys etwas ausschmückst, wird im Zweifel niemand genau danach fragen. Bei allen Notlügen solltest du jedoch unbedingt daran denken, welche Konsequenzen im schlimmsten Fall auf dich warten. 

Wenn du einen Job anfängst und angegeben hast, Erfahrungen und Wissen vorzuweisen, was du in Wahrheit gar nicht hast, fliegt das im Joballtag nämlich oft schneller auf als du denkst. Und dann droht schnell die Kündigung oder sogar rechtliche Konsequenzen, wenn zum Beispiel eine Urkundenfälschung aufgedeckt wird. 

Derartige Fälschungen solltest du auf jeden Fall unterlassen. Wenn du Abschlüsse, Diplome oder Zeugnisse (ver-)fälschst, machst du dich strafbar! 

Wenn du tatsächlich Lücken im Lebenslauf oder fehlende Qualifikationen hast, kannst du das im Bewerbungsgespräch auch offen zugeben. Wenn du sagst, dass deine Englischkenntnisse zwar etwas eingerostet sind, du aber aktiv daran arbeitest, ist das immer der bessere Weg, als zu lügen.


    Staufenbiel Institut

    pathdoc/Shutterstock.com

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