Die Prüfungsgebiete des Steuerberaterexamens
Die Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung legt das Steuerberatungsgesetz (StBerG) fest. Know-how in folgenden Bereichen können Gegenstand des Examens sein:
- Steuerliches Verfahrensrecht (AO und FGO) sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
- Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts
- Handelsrecht und Grundzüge des BGB, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts sowie des Rechts der Europäischen Gemeinschaft
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
- Volkswirtschaft und Berufsrecht
Steuerberaterexamen: Themen der schriftlichen Prüfung
In den drei Klausuren an drei aufeinanderfolgenden Werktagen (nach § 37 Absatz 3 StBerG) wird auf jeden Fall das Fachwissen der Prüflinge zu folgenden Bereichen abgefragt:
- Steuerliches Verfahrensrecht (Steuerstrafrecht, Umsatzsteuer, Steuerordnungswidrigkeitenrecht, Bewertungsrecht, Erbschaftssteuer, Grundsteuer – AO (Abgabenordnung), FGO (Finanzgerichtsordnung)
- Ertragssteuerrecht (Steuern von Einkommen und Ertrag)
- Bilanzsteuerrecht (Buchführung und Bilanzwesen)
Bis zu sechs Stunden pro Klausur haben die Kandidaten Zeit, die komplexen Sachverhalte zu bearbeiten und Lösungen zu formulieren. 100 Punkte können pro Klausur erreicht werden.
Frühere Klausuren und Aufgaben der Steuerberaterprüfung können online bei der Gemeinsamen Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern NRW heruntergeladen werden, zu finden hier. Sie werden auch im Bundessteuerblatt veröffentlicht. So erhalten Prüflinge einen Eindruck davon, was sie im Examen erwartet.
Zur Vorbereitung auf die umfangreichen Klausuren können Vorbereitungskurse bei verschiedenen Lehrgangsanbietern belegt werden. Durch die Übungsklausuren dort können sich Teilnehmer auf die Bearbeitung der Aufgaben einstellen.
In der mündlichen Prüfung, in der die Aspiranten in Gruppen geprüft werden, fragen sechs Prüfer das Wissen über Bilanzierung und Steuerrecht ab. Außerdem kommen die Themen vor, die in der schriftlichen Prüfung noch nicht behandelt wurden, also: BGB, Europarecht, Wirtschaftsrecht, Berufsrecht, BWL und VWL.
Steuerberaterexamen: Inhalte der mündlichen Prüfung
Vor den Frage-Runden halten die Kandidaten ihren zehnminütigen Kurzvortrag, auf den sie sich bis zu 30 Minuten vor der Prüfung vorbereiten konnten – dazu werden ihnen drei Themen zur Auswahl angeboten. Für jede Frage-Runde ist jeweils ein Mitglied des Prüfungsausschusses verantwortlich. Die Fachgebiete der Prüfer können Aufschluss darüber geben, welche Themen intensiver behandelt werden. Nach (maximal) 90 Minuten haben die Kandidaten die mündliche Prüfung hinter sich.
In der mündlichen Prüfung wird das Basis- und Fachwissen der Kandidaten überprüft. Aber auch die rhetorischen Fähigkeiten und die Wege zur Problemlösung der Steuerberater in spe müssen die Prüfungskommission überzeugen.
Der Kurzvortrag und die sechs einzelnen Prüfungsabschnitte werden gesondert beurteilt. Daraus wird eine Gesamtnote für die mündliche Prüfung gebildet. Das Ergebnis bekommen die Kandidaten direkt nach der Prüfung mitgeteilt.
Informativ sind hier mit Sicherheit die Protokolle vergangener mündlicher Prüfungen. Sie stehen online – etwa bei Lehrgangsanbietern oder bei den Steuerberaterkammern – zur Ansicht bereit.
Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung gibt es zahlreiche Kurse mit Prüfungssimulationen, an denen Teilnehmer mal in die Rolle des Prüflings schlüpfen oder als Zuhörer die Simulation verfolgen. Dadurch wird der Ernstfall geübt und man bekommt die Nervosität in der tatsächlichen Prüfung besser in den Griff.
Ina Oberhoff, Redaktion