Resturlaub: Urlaub übertragen
Am Ende des Jahres sind noch ein paar Tage Urlaub übrig – auch das kann vorkommen. Normalerweise müssen Mitarbeiter ihren Resturlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. In seltenen Fällen ist es nicht möglich, den Resturlaub zu übertragen – etwa wenn es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder es eine andere entsprechende Regelung im jeweiligen Unternehmen gibt.
Fristverlängerung bis 31.03.
In den meisten Fällen übertragen Arbeitgeber jedoch den Resturlaub auf das nächste Jahr, du kannst ihn dann noch bis zum 31.03. nehmen. Das geht aber nur in zwei Fällen:
- Du konntest den Urlaub nicht nehmen, da im Unternehmen viel zu tun, es personelle Engpässe gab oder die Wünsche anderer Mitarbeiter beim Urlaub bevorzugt wurden.
- Du warst längere Zeit krank. Bist du jedoch wieder arbeitsfähig, bevor das laufende Kalenderjahr zu Ende ist, musst du auch deinen Resturlaub nehmen. Auch die schwere Krankheit eines einzelnen Familienangehörigen kann ein Grund dafür sein, dass du deinen Resturlaub im nächsten Jahr nehmen darfst.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Arbeitnehmer das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, ob er den restlichen Urlaub ins neue Jahr übertragen kann. Manche Arbeitgeber ermöglichen ihren Angestellten auch, den Resturlaub noch nach dem 31.03. zu nehmen. Das solltest du dir aber schriftlich bestätigen lassen.
Ausnahme für neue Kollegen
Es gibt nur eine Ausnahme, wegen der Mitarbeiter Resturlaub noch nach dem 31.03. nehmen können: Wenn sie am 31.12. noch nicht sechs Monate im Unternehmen arbeiten und daher noch keinen Urlaub nehmen konnten. Dann haben sie noch das gesamte neue Jahr Zeit, um ihren Urlaub zu verbrauchen.
Staufenbiel Institut