Muster: Handyvertrag kündigen leicht gemacht

Der Handyvertrag gehört mittlerweile zum gängigsten Vertrag überhaupt. Es gibt unzählige Anbieter und Vertragsmöglichkeiten. Doch wie kündigt man eigentlich am Besten einen Handyvertrag, wenn man den Anbieter wechseln möchte oder der Vertrag auf Dauer zu teuer ist?

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Beim Kündigen eines Handyvertrags, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Manche machen es online mit einem Knopfdruck, andere per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg. Wichtig ist nur, dass du die Kündigungsfrist einhältst und einen schriftlichen Beleg für deine Kündigung bekommst. Wenn du deine Kündigung per Post verschickst, zählt der Tag, an dem die Kündigung zugestellt wurde, nicht das Datum des Versands oder Poststempels.
Dein vollständiger Name, deine Adresse, Mobilfunk-, Kunden-, sowie die Vertragsnummer, darf in der Vertragskündigung natürlich auch nicht fehlen.

Kündigen oder Verlängern?

Die Konditionen bei Tarifen verändern sich und veralten schnell. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen kostengünstigeren Vertrag abzuschließen, der vielleicht mehr auf deine Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ob du weiterhin bei deinem Anbieter bleibst oder wechselst, liegt in deinem Ermessen. Aber: Bevor du wechselst, solltest du versuchen, bessere Konditionen und Leistungen bei deinen aktuellen Anbieter rauszuschlagen. Denn oftmals werden dir erst dann erschwinglichere Preise angeboten, wenn du kurz davor bist, den Anbieter zu wechseln.

Kündigungsfristen

Je nachdem was du für einen Tarif hast und wie lange die Laufzeit ist, verändert sich die Kündigungsfrist. Aus Laufzeitverträgen kommst du leider nicht ganz so schnell wieder raus, denn: Hier beträgt die Mindestvertragslaufzeit meist 24 Monate und die Kündigungsfrist ganze drei Monate zum Vertragsende. Solltest du diese Frist verpassen, verlängert sich dein Vertrag um ein Jahr. Kümmere dich am Besten im Voraus um deine Kündigungsfristen und mache dir gegebenenfalls eine Notiz im Kalender. Langzeitverträge können übrigens auch mündlich vereinbart werden. Pass also gut auf, was du mit Anbietern am Telefon besprichst - sonst hängst du ganz schnell am Fliegenfänger.

Verträge ohne feste Laufzeit, können meist mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Hast du einen Prepaid-Tarif, ist es für dich noch einfacher, denn bei einem nicht ausreichenden Guthaben, deaktiviert sich die Flat automatisch.

Habe ich Sonderkündigungsrechte?

Hat dein Anbieter die Tarif-Preise drastisch erhöht, kannst du bis zu sechs Wochen nach seinem Schreiben kündigen. Das Selbe gilt, wenn du beispielsweise fast nie guten Empfang hast und ständig in einem Funkloch bist. Denn bei Nichterhalt der von dir bezahlten Leistungen, kannst du dich beschweren und eine Frist setzen, bis wann die Konditionen verbessert werden sollen. Kommt dir dein Anbieter daraufhin nicht entgegen oder ignoriert etwa dein Schreiben, kannst du in der Regel außerordentlich kündigen. Bei längeren Aufenthalten im Ausland kannst du eine vorübergehende Stilllegung des Vertrags anfragen.

Kann ich meine Handynummer mitnehmen?

Wenn du dich dazu entschieden hast, den Vertragsanbieter zu wechseln, kannst du problemlos deine Rufnummer mitnehmen. Dein neuer Anbieter kontaktiert in dem Fall deinen alten Provider und klärt ab, dass du deine Nummer mit deinem neuen Vertrag weiterhin nutzen darfst. Beachte die dabei anfallenden Gebühren von 25 bis 30 Euro, die je nach Anbieter unterschiedlich sein können.

Staufenbiel Institut Leitfaden:


Sabine Jahn

Musterstraße 40

01234 Köln

Telefon: 01234/56789

E-Mail: sabine.jahn@muster.de

 

Mobilfunknummer: 0123/45678910

Vertragsnummer: 102030405060

Kundennummer: 112233445566

Geburtsdatum: 31.07.1987


 

 

Vertragsanbieter

Musterstrasse 1

01234 Musterstadt

 

 

 

Musterstadt, den 17.10.2019

 

 

Kündigung Mobilfunkvertrag

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit kündige ich den bestehenden Mobilfunkvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.

 

Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

 

Sabine Jahn

(Eigenhändige Unterschrift)

 


Staufenbiel Institut

DisobeyArt/shutterstock.com

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